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Pflegerecht

Pflegerecht

13.11.2018 - 14.11.2018

Pflegerecht

Haftung | Kompetenzen | Schadensersatz | GuKG | ErwSchG

  • Verantwortlichkeit der Pflege im Schadensfall? – Vorbereitet für den Ernstfall
  • Primärversorgungseinheiten – Neue Chancen für die Pflege
  • Gesundheitsberuferegister-Gesetz – Auswirkungen auf die Berufsberichtigung
  • Erwachsenenschutzgesetz neu – Praktische Auswirkungen auf die Pflege
  • Freiheitsentziehung, Selbstbestimmungsrecht, „Aufsichtspflicht“ – Umgang mit pflegerechtlichen Graubereichen

Ihr persönlicher Nutzen:

  • Sie informieren sich über rechtliche Rahmenbedingungen zur Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen im Gesundheitswesen
  • Sie erarbeiten sich Graubereiche pflegerelevanter Rechtsmaterien: Mitverantwortlichkeit, Heimaufenthaltsgesetz & Co
  • Sie analysieren Pflegefehler anhand gezielter Fragestellungen und der Aufarbeitung konkreter Praxisbeispiele
  • Sie lernen über neue gesetzliche Rahmenbedingungen in Bezug auf das ErwSchG
Speaker Board
Dr. Andreas Joklik, LL.M.
Dr. Andreas Joklik, LL.M.
Partner, Joklik Katary Richter Rechtsanwälte GmbH & Co KG
Dr. Harald Stefan, M.Sc.
Dr. Harald Stefan, M.Sc.
Trainer für Deeskalations- und Sicherheitsmanagement, Wien
Mag. Sandra Cejpek
Mag. Sandra Cejpek
Rechtsanwältin
Sabine Wolf, MBA
Sabine Wolf, MBA
Akad. Pflegemanagerin, Direktorin des Pflegedienstes, Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien Medizinischer Universitätscampus
Programm

1. Seminartag | 09:00 – 17:00 Uhr

Rechtliches Zusammenspiel und interdisziplinäre Zusammenarbeit im Gesundheitswesen

Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen im Gesundheitswesen

  • GuKG Novelle
  • Medizinische Assistenzberufe: Was das MAB-Gesetz in der Praxis ändert
  • Rechtliche Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen
  • Neue gesetzliche Rahmenbedingung in Bezug auf ErwSchG, PVE und Gesundheitsberuferegister


Neue Chancen für die Pflege durch die PVE?

Unterlassene Prophylaxen, unerlaubte Therapien und fehlende ärztliche Anordnungen – Kompetenzverteilung in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen

  • Durchführung diagnostischer und therapeutischer Tätigkeiten nach ärztlicher Anordnung:
    • Anordnungsverantwortung und Durchführungsverantwortung
    • Was tun, wenn keine schriftliche Anordnung vorliegt, ein Handeln aber erforderlich ist?
  • Subdelegation


Zivilrechtliche Aspekte, Heimaufenthaltsgesetz und GuKG Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

Freiheitsentziehung, Selbstbestimmungsrecht und „Aufsichtspflicht“ – Orientierung für Graubereiche im Heimaufenthaltsgesetz

  • Bis zu welchem Punkt ist es einer Pflegeperson zuzumuten, von einer Freiheitsentziehung des Patienten abzusehen und ab wann macht diese sich strafbar?
  • Was genau bedeutet das Selbstbestimmungsrecht des Patienten? Kann / Soll dieses unter besonderen Umständen eingeschränkt werden und wann macht man sich strafbar?
  • Was versteht man unter der Aufsichtspflicht einer Pflegeperson gegenüber den anvertrauten Patienten? Wie weit geht diese Aufsichtspflicht?

Arbeitsrechtliche Fragestellungen unter Berücksichtigung der Überlastung des Personals

  • Arbeitsrechtliche Grundlagen
  • Wie kann eine Überlastung des Personals stichhaltig nachgewiesen werden?
  • Was kann gegen die Überlastung und die damit verbundene Fehleranfälligkeit überhaupt sinnvoll getan werden?
  • Wer haftet, wenn wegen der Überlastung des Personals etwas passiert?


Aufarbeitung und Analyse der Pflegefehler anhand gezielter Fragestellungen

Richtiger Umgang mit Patienten und Angehörigen

  • Hat die Pflegeperson eine gesetzlich zulässige Tätigkeit durchgeführt?
  • Wozu war die Pflegeperson im konkreten Fall verpflichtet?
  • Hat sie gegen diese Pflicht verstoßen?
  • War es ihr zumutbar, diesen Pflichtverstoß zu erkennen?
  • War sie ausreichend qualifiziert für ihre Tätigkeit?
  • Hätte die Pflegeperson andere geeignete und zumutbare Maßnahmen zur Schadensvermeidung anwenden können?

Pflegefehler im multiprofessionellen Team:

  • Wie war die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Berufen und Personen?
  • Welche Pflichten hatten die anderen betreuenden Personen?
  • Wie wurde die Kommunikation zwischen den Betreuenden sichergestellt?
  • Bezog die Pflegeperson Anweisungen von anderen, allenfalls fachlich höher qualifizierten oder hierarchisch übergeordneten Personen?
  • Wie ist der Umgang mit Fehlern im Unternehmen?

Schadenersatzanspruch: Ab wann entsteht dieser, wer hat Anspruch und gegen wen richtet sich dieser?

  • Ersatzansprüche von Heimbewohnern gegen Träger
  • Ersatzansprüche von Heimbewohnern gegen Pflegepersonal
  • Regressansprüche des Trägers gegen Pflegepersonal?

Vermeidung und Beschränkung der Haftung

  • Durch Vorbeugung
  • Durch Dokumentation

RA Dr. Andreas Joklik, LL.M., Rechtsanwalt, ADJOKAT Rechtsanwaltskanzlei
Sabine Wolf, MBA, Direktorin des Pflegedienstes, Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien

2. Seminartag | 09:00 – 17:00 Uhr

Auswirkungen auf Pflegeberufe

Erwachsenenvertretung statt bisher Sachwalterschaft

  • Welche Änderungen ergeben sich seit 1.7.2018 in der Praxis?
  • Unterschiedlicher Umgang mit den verschiedenen Erwachsenenvertretern
  • Dauer, Wirkungs- und Aufgabenbereiche der verschiedenen Erwachsenenvertreter
  • Inwieweit sind rechtsgeschäftliche Regelungen und Verfügungen vor Gesetzesänderung weiterhin wirksam bzw. beachtlich?

Der neue Begriff der Entscheidungsfähigkeit als Maßstab im Bereich der Selbst- und Mitbestimmung der Patienten in Bezug auf Pflege, Betreuung und Heilbehandlung im Spannungsfeld des Erwachsenenvertretungsrechts

  • Stärkung der Subsidiarität der Fremdvertretung
  • Beibehaltung der Autonomie der Patienten
  • Inwieweit bleibt der Betroffene weiterhin handlungsfähig?
  • Auskunftsrecht/ -pflicht vs. Selbstbestimmung und Datenschutz
  • Unterstützungsgebot bei Entscheidungsfindung der Patienten zu Heilbehandlungen
  • Wer ist Ansprechperson bei erforderlicher Zustimmung zu Heil- und Pflegemaßnahmen?
  • Widerstreitende Entscheidungen von Betroffenen und Vertreter – Wie ist vorzugehen?

Mag. Sandra Cejpek, Rechtsanwältin


Konflikte im Klinikalltag – Strategien der Bewältigung

Pflegefehler individuell

  • Welche Hilfestellung kann von Seiten der Organisation für die Patienten und Angehörigen gegeben werden?
  • Deeskalierende Kommunikation zwischen Pflegepersonen und Betroffenen: Wer kann hier wie sinnvoll unterstützen?
  • Verhärtete Fronten – Stufen der Eskalation: Mögliche Wege der Deeskalation
  • Prophylaxe: Wie kann durch gezielte Kommunikation Transparenz und Orientierung geschaffen werden (Vermeidung von Missverständnissen)?

Rechtliche Hilfe und psychischer Beistand für betroffene Pflegepersonen

  • Woher bekommt die Pflegeperson im Notfall erste Hilfe?
  • Welche Maßnahmen können vom Dienstgeber gesetzt werden, um betroffene Pflegepersonen zu unterstützen?
  • Wie können sich Pflegepersonen rechtlich gegen mögliche Anklagen schützen?
  • Gewalt in der Pflege: Wie können sich Pflegepersonen vor Gewalt durch pflegebedürftige Personen schützen?

Dr. Harald Stefan, PhD., MSc., Verein Netzwerk Aggressionsmanagement im Gesundheits- und Sozialwesen (NAGS Austria)

Veranstaltungsort

Arcotel Wimberger

Neubaugürtel 34-36
1070 Wien
Tel: +43 1 521 65-0
Fax: +43 1 521 65-833
https://www.arcotelhotels.com/de/wimberger_hotel_wien/
wimberger@arcotelhotels.com
Teilnahmegebühr für "Pflegerecht"
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Kontakt
Aynur Yildirim
Aynur Yildirim
Leitung Customer Service & Datenbank
Tel: +43 1 891 59 0
E-Mail: anmeldung@imh.at
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