Verantwortlichkeit der Pflege im Schadensfall? – Vorbereitet für den Ernstfall
Primärversorgungseinheiten – Neue Chancen für die Pflege
Gesundheitsberuferegister-Gesetz – Auswirkungen auf die Berufsberichtigung
Erwachsenenschutzgesetz neu – Praktische Auswirkungen auf die Pflege
Freiheitsentziehung, Selbstbestimmungsrecht, „Aufsichtspflicht“ – Umgang mit pflegerechtlichen Graubereichen
Ihr persönlicher Nutzen:
Sie informieren sich über rechtliche Rahmenbedingungen zur Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen im Gesundheitswesen
Sie erarbeiten sich Graubereiche pflegerelevanter Rechtsmaterien: Mitverantwortlichkeit, Heimaufenthaltsgesetz & Co
Sie analysieren Pflegefehler anhand gezielter Fragestellungen und der Aufarbeitung konkreter Praxisbeispiele
Sie lernen über neue gesetzliche Rahmenbedingungen in Bezug auf das ErwSchG
Speaker Board
Programm
09:00 – 17:00 Uhr
Rechtliches Zusammenspiel und interdisziplinäre Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen im Gesundheitswesen
GuKG Novelle
Medizinische Assistenzberufe: Was das MAB-Gesetz in der Praxis ändert
Rechtliche Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen
Neue gesetzliche Rahmenbedingung in Bezug auf ErwSchG, PVE und Gesundheitsberuferegister
Neue Chancen für die Pflege durch die PVE?
Unterlassene Prophylaxen, unerlaubte Therapien und fehlende ärztliche Anordnungen – Kompetenzverteilung in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen
Durchführung diagnostischer und therapeutischer Tätigkeiten nach ärztlicher Anordnung:
Anordnungsverantwortung und Durchführungsverantwortung
Was tun, wenn keine schriftliche Anordnung vorliegt, ein Handeln aber erforderlich ist?
Subdelegation
Zivilrechtliche Aspekte, Heimaufenthaltsgesetz und GuKG Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
Freiheitsentziehung, Selbstbestimmungsrecht und „Aufsichtspflicht“ – Orientierung für Graubereiche im Heimaufenthaltsgesetz
Bis zu welchem Punkt ist es einer Pflegeperson zuzumuten, von einer Freiheitsentziehung des Patienten abzusehen und ab wann macht diese sich strafbar?
Was genau bedeutet das Selbstbestimmungsrecht des Patienten? Kann / Soll dieses unter besonderen Umständen eingeschränkt werden und wann macht man sich strafbar?
Was versteht man unter der Aufsichtspflicht einer Pflegeperson gegenüber den anvertrauten Patienten? Wie weit geht diese Aufsichtspflicht?
Arbeitsrechtliche Fragestellungen unter Berücksichtigung der Überlastung des Personals
Arbeitsrechtliche Grundlagen
Wie kann eine Überlastung des Personals stichhaltig nachgewiesen werden?
Was kann gegen die Überlastung und die damit verbundene Fehleranfälligkeit überhaupt sinnvoll getan werden?
Wer haftet, wenn wegen der Überlastung des Personals etwas passiert?
Aufarbeitung und Analyse der Pflegefehler anhand gezielter Fragestellungen
Richtiger Umgang mit Patienten und Angehörigen
Hat die Pflegeperson eine gesetzlich zulässige Tätigkeit durchgeführt?
Wozu war die Pflegeperson im konkreten Fall verpflichtet?
Hat sie gegen diese Pflicht verstoßen?
War es ihr zumutbar, diesen Pflichtverstoß zu erkennen?
War sie ausreichend qualifiziert für ihre Tätigkeit?
Hätte die Pflegeperson andere geeignete und zumutbare Maßnahmen zur Schadensvermeidung anwenden können?
Pflegefehler im multiprofessionellen Team:
Wie war die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Berufen und Personen?
Welche Pflichten hatten die anderen betreuenden Personen?
Wie wurde die Kommunikation zwischen den Betreuenden sichergestellt?
Bezog die Pflegeperson Anweisungen von anderen, allenfalls fachlich höher qualifizierten oder hierarchisch übergeordneten Personen?
Wie ist der Umgang mit Fehlern im Unternehmen?
Schadenersatzanspruch: Ab wann entsteht dieser, wer hat Anspruch und gegen wen richtet sich dieser?
Ersatzansprüche von Heimbewohnern gegen Träger
Ersatzansprüche von Heimbewohnern gegen Pflegepersonal
Regressansprüche des Trägers gegen Pflegepersonal?
Vermeidung und Beschränkung der Haftung
Durch Vorbeugung
Durch Dokumentation
RA Dr. Andreas Joklik, LL.M., Rechtsanwalt, ADJOKAT Rechtsanwaltskanzlei Sabine Wolf, MBA, Direktorin des Pflegedienstes, Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien
09:00 – 17:00 Uhr
Auswirkungen auf Pflegeberufe
Erwachsenenvertretung statt bisher Sachwalterschaft
Welche Änderungen ergeben sich seit 1.7.2018 in der Praxis?
Unterschiedlicher Umgang mit den verschiedenen Erwachsenenvertretern
Dauer, Wirkungs- und Aufgabenbereiche der verschiedenen Erwachsenenvertreter
Inwieweit sind rechtsgeschäftliche Regelungen und Verfügungen vor Gesetzesänderung weiterhin wirksam bzw. beachtlich?
Der neue Begriff der Entscheidungsfähigkeit als Maßstab im Bereich der Selbst- und Mitbestimmung der Patienten in Bezug auf Pflege, Betreuung und Heilbehandlung im Spannungsfeld des Erwachsenenvertretungsrechts
Stärkung der Subsidiarität der Fremdvertretung
Beibehaltung der Autonomie der Patienten
Inwieweit bleibt der Betroffene weiterhin handlungsfähig?
Auskunftsrecht/ -pflicht vs. Selbstbestimmung und Datenschutz
Unterstützungsgebot bei Entscheidungsfindung der Patienten zu Heilbehandlungen
Wer ist Ansprechperson bei erforderlicher Zustimmung zu Heil- und Pflegemaßnahmen?
Widerstreitende Entscheidungen von Betroffenen und Vertreter – Wie ist vorzugehen?
Mag. Sandra Cejpek, Rechtsanwältin
Konflikte im Klinikalltag – Strategien der Bewältigung
Pflegefehler individuell
Welche Hilfestellung kann von Seiten der Organisation für die Patienten und Angehörigen gegeben werden?
Deeskalierende Kommunikation zwischen Pflegepersonen und Betroffenen: Wer kann hier wie sinnvoll unterstützen?
Verhärtete Fronten – Stufen der Eskalation: Mögliche Wege der Deeskalation
Prophylaxe: Wie kann durch gezielte Kommunikation Transparenz und Orientierung geschaffen werden (Vermeidung von Missverständnissen)?
Rechtliche Hilfe und psychischer Beistand für betroffene Pflegepersonen
Woher bekommt die Pflegeperson im Notfall erste Hilfe?
Welche Maßnahmen können vom Dienstgeber gesetzt werden, um betroffene Pflegepersonen zu unterstützen?
Wie können sich Pflegepersonen rechtlich gegen mögliche Anklagen schützen?
Gewalt in der Pflege: Wie können sich Pflegepersonen vor Gewalt durch pflegebedürftige Personen schützen?
Dr. Harald Stefan, PhD., MSc., Verein Netzwerk Aggressionsmanagement im Gesundheits- und Sozialwesen (NAGS Austria)