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Pflegerecht

Haftung | Kompetenzen | Schadensersatz | GuKG | ErwSchG

  • Verantwortlichkeit der Pflege im Schadensfall? – Vorbereitet für den Ernstfall
  • Primärversorgungseinheiten – Neue Chancen für die Pflege
  • Gesundheitsberuferegister-Gesetz – Auswirkungen auf die Berufsberichtigung
  • Erwachsenenschutzgesetz neu – Praktische Auswirkungen auf die Pflege
  • Freiheitsentziehung, Selbstbestimmungsrecht, „Aufsichtspflicht“ – Umgang mit pflegerechtlichen Graubereichen

Ihr persönlicher Nutzen:
  • Sie informieren sich über rechtliche Rahmenbedingungen zur Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen im Gesundheitswesen
  • Sie erarbeiten sich Graubereiche pflegerelevanter Rechtsmaterien: Mitverantwortlichkeit, Heimaufenthaltsgesetz & Co
  • Sie analysieren Pflegefehler anhand gezielter Fragestellungen und der Aufarbeitung konkreter Praxisbeispiele
  • Sie lernen über neue gesetzliche Rahmenbedingungen in Bezug auf das ErwSchG

Speaker Board

Programm

09:00 – 17:00 Uhr

Rechtliches Zusammenspiel und interdisziplinäre Zusammenarbeit im Gesundheitswesen

Rechtliche Grundlagen der Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen im Gesundheitswesen
  • GuKG Novelle
  • Medizinische Assistenzberufe: Was das MAB-Gesetz in der Praxis ändert
  • Rechtliche Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen
  • Neue gesetzliche Rahmenbedingung in Bezug auf ErwSchG, PVE und Gesundheitsberuferegister


Neue Chancen für die Pflege durch die PVE?

Unterlassene Prophylaxen, unerlaubte Therapien und fehlende ärztliche Anordnungen – Kompetenzverteilung in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen
  • Durchführung diagnostischer und therapeutischer Tätigkeiten nach ärztlicher Anordnung:
    • Anordnungsverantwortung und Durchführungsverantwortung
    • Was tun, wenn keine schriftliche Anordnung vorliegt, ein Handeln aber erforderlich ist?
  • Subdelegation


Zivilrechtliche Aspekte, Heimaufenthaltsgesetz und GuKG Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

Freiheitsentziehung, Selbstbestimmungsrecht und „Aufsichtspflicht“ – Orientierung für Graubereiche im Heimaufenthaltsgesetz
  • Bis zu welchem Punkt ist es einer Pflegeperson zuzumuten, von einer Freiheitsentziehung des Patienten abzusehen und ab wann macht diese sich strafbar?
  • Was genau bedeutet das Selbstbestimmungsrecht des Patienten? Kann / Soll dieses unter besonderen Umständen eingeschränkt werden und wann macht man sich strafbar?
  • Was versteht man unter der Aufsichtspflicht einer Pflegeperson gegenüber den anvertrauten Patienten? Wie weit geht diese Aufsichtspflicht?
Arbeitsrechtliche Fragestellungen unter Berücksichtigung der Überlastung des Personals
  • Arbeitsrechtliche Grundlagen
  • Wie kann eine Überlastung des Personals stichhaltig nachgewiesen werden?
  • Was kann gegen die Überlastung und die damit verbundene Fehleranfälligkeit überhaupt sinnvoll getan werden?
  • Wer haftet, wenn wegen der Überlastung des Personals etwas passiert?


Aufarbeitung und Analyse der Pflegefehler anhand gezielter Fragestellungen

Richtiger Umgang mit Patienten und Angehörigen
  • Hat die Pflegeperson eine gesetzlich zulässige Tätigkeit durchgeführt?
  • Wozu war die Pflegeperson im konkreten Fall verpflichtet?
  • Hat sie gegen diese Pflicht verstoßen?
  • War es ihr zumutbar, diesen Pflichtverstoß zu erkennen?
  • War sie ausreichend qualifiziert für ihre Tätigkeit?
  • Hätte die Pflegeperson andere geeignete und zumutbare Maßnahmen zur Schadensvermeidung anwenden können?
Pflegefehler im multiprofessionellen Team:
  • Wie war die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Berufen und Personen?
  • Welche Pflichten hatten die anderen betreuenden Personen?
  • Wie wurde die Kommunikation zwischen den Betreuenden sichergestellt?
  • Bezog die Pflegeperson Anweisungen von anderen, allenfalls fachlich höher qualifizierten oder hierarchisch übergeordneten Personen?
  • Wie ist der Umgang mit Fehlern im Unternehmen?
Schadenersatzanspruch: Ab wann entsteht dieser, wer hat Anspruch und gegen wen richtet sich dieser?
  • Ersatzansprüche von Heimbewohnern gegen Träger
  • Ersatzansprüche von Heimbewohnern gegen Pflegepersonal
  • Regressansprüche des Trägers gegen Pflegepersonal?
Vermeidung und Beschränkung der Haftung
  • Durch Vorbeugung
  • Durch Dokumentation
RA Dr. Andreas Joklik, LL.M., Rechtsanwalt, ADJOKAT Rechtsanwaltskanzlei
Sabine Wolf, MBA, Direktorin des Pflegedienstes, Allgemeines Krankenhaus der Stadt Wien

09:00 – 17:00 Uhr

Auswirkungen auf Pflegeberufe

Erwachsenenvertretung statt bisher Sachwalterschaft
  • Welche Änderungen ergeben sich seit 1.7.2018 in der Praxis?
  • Unterschiedlicher Umgang mit den verschiedenen Erwachsenenvertretern
  • Dauer, Wirkungs- und Aufgabenbereiche der verschiedenen Erwachsenenvertreter
  • Inwieweit sind rechtsgeschäftliche Regelungen und Verfügungen vor Gesetzesänderung weiterhin wirksam bzw. beachtlich?
Der neue Begriff der Entscheidungsfähigkeit als Maßstab im Bereich der Selbst- und Mitbestimmung der Patienten in Bezug auf Pflege, Betreuung und Heilbehandlung im Spannungsfeld des Erwachsenenvertretungsrechts
  • Stärkung der Subsidiarität der Fremdvertretung
  • Beibehaltung der Autonomie der Patienten
  • Inwieweit bleibt der Betroffene weiterhin handlungsfähig?
  • Auskunftsrecht/ -pflicht vs. Selbstbestimmung und Datenschutz
  • Unterstützungsgebot bei Entscheidungsfindung der Patienten zu Heilbehandlungen
  • Wer ist Ansprechperson bei erforderlicher Zustimmung zu Heil- und Pflegemaßnahmen?
  • Widerstreitende Entscheidungen von Betroffenen und Vertreter – Wie ist vorzugehen?
Mag. Sandra Cejpek, Rechtsanwältin


Konflikte im Klinikalltag – Strategien der Bewältigung

Pflegefehler individuell
  • Welche Hilfestellung kann von Seiten der Organisation für die Patienten und Angehörigen gegeben werden?
  • Deeskalierende Kommunikation zwischen Pflegepersonen und Betroffenen: Wer kann hier wie sinnvoll unterstützen?
  • Verhärtete Fronten – Stufen der Eskalation: Mögliche Wege der Deeskalation
  • Prophylaxe: Wie kann durch gezielte Kommunikation Transparenz und Orientierung geschaffen werden (Vermeidung von Missverständnissen)?
Rechtliche Hilfe und psychischer Beistand für betroffene Pflegepersonen
  • Woher bekommt die Pflegeperson im Notfall erste Hilfe?
  • Welche Maßnahmen können vom Dienstgeber gesetzt werden, um betroffene Pflegepersonen zu unterstützen?
  • Wie können sich Pflegepersonen rechtlich gegen mögliche Anklagen schützen?
  • Gewalt in der Pflege: Wie können sich Pflegepersonen vor Gewalt durch pflegebedürftige Personen schützen?
Dr. Harald Stefan, PhD., MSc., Verein Netzwerk Aggressionsmanagement im Gesundheits- und Sozialwesen (NAGS Austria)

Veranstaltungsort

Arcotel Wimberger AußenansichtArcotel Wimberger Seminarraum
Arcotel Wimbergerwww.arcotelhotels.com

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