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Hypothekar- und Immobilienkreditegesetz (HIKrG)

Neues Regelwerk für hypothekarisch besicherte Kredite
  • Wie sieht die österreichische Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Detail aus?
  • VKrG, BWG, GewO, Standesregeln, HIKrG: Welche gesetzlichen Grundlagen Sie in Zukunft beachten müssen
  • Neue EBA Guidelines und Consultations
  • Vorvertragliche Phase: Zwischen Werbung, Information und Angebot

  • Offenlegungspflichten und Haftungsfragen im Beratungsprozess
  • Was bedeutet das HIKrG für die Kreditvermittlung?
  • Implementierung in die Praxis: Wie gehen österreichische Banken und Finanzdienstleister damit um?
Was Sie ab 21. März 2016 erfüllen müssen!

Speaker Board

Programm

Spezialtag

09:00 - 16:00 Uhr

08:30 Herzlich willkommen! Check-in bei Kaffee und Tee

09:00 Begrüßung durch IIR

Rechtliche Basis: Österreichische Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie

09:05 Einführung – Hypothekar- und Immobilienkreditegesetz (HIKrG) Teil I
  • Zielsetzung
  • Rechtlicher Rahmen inkl. relevanter EBA Guidelines
    • EBA-Leitlinien zur Kreditwürdigkeitsprüfung
    • EBA Leitlinien zu Zahlungsrückständen und Zwangsvollstreckung
    • EBA - Consultation für Leitlinen zum Referenzwert für die „Worst Case Szenarioberechnung“ im neuen ESIS „The EBA benchmark rate under Annex II of the Mortgage Credit Directive
    • Leitlinien Mitteilungen von Kreditvermittlern im Rahmen des europäischen Passes nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
  • Timelines
  • Übergangsfristen in Einzelbereichen
  • Anwendungsbereich
Mag. Phillip Stempkowski, Jurist, Österreichischer Genossenschaftsverband

Kaffeepause

Vorvertragliche Phase: Zwischen Werbung, Information und Angebot
  • Bewerbung von Krediten – Neue Erfordernisse im Vergleich zum Verbraucherkreditgesetz (VKrG)
  • Das repräsentative Beispiel
  • Vorvertragliche Informationen
  • ESIS – das Europäische Standardisierte Merkblatt
  • Verbindliches Angebot
  • Kreditwürdigkeit: Prüfung und Information an Kreditnehmer
  • Rücktrittsrecht
Mag. Phillip Stempkowski, Jurist, Österreichischer Genossenschaftsverband

Der Beratungsprozess: Offenlegung und Haftung

11:15 Was ändert sich für Banken in der Kreditberatung? (inkl. § 33)
  • Was zählt als Beratung – was nicht?
  • Offenlegungspflichten gegenüber dem Verbraucher
  • Haftungsfragen an Berater
  • Beratungsprotokoll als Lösung?
  • Änderungen im BWG
Manfred Kiss, Vertriebsconsultant
12:30 Mittagspause

13:45 Was bedeutet das HIKrG für die Kreditvermittlung?
  • Beratung durch Vermittler
  • Regelungen für gebundene und nicht gebundene Kreditvermittler
  • Eignungsanforderungen an Kreditberater und –vermittler
  • Änderungen in der Gewerbeordnung
  • Standesregeln
Mag. Philipp H. Bohrn, Geschäftsführer des Fachverbands Finanzdienstleister, Wirtschaftskammer Österreich

14:40 Kaffeepause

15:00 §§16-29 Hypothekar- und Immobilienkreditegesetz (HIKrG) Teil II
  • Vorzeitige Rückzahlung
  • Verbot von Koppelungsgeschäften
  • Zahlungsaufschub
  • Regelungen für Länder als Kreditgeber
  • Immobilienverzehrkredite
  • Fremdwährungskredite
  • Verstöße gegen das HIKrG
MMag. Martin Clemens Weber, Jurist, s Wohnbaubank/s Bausparkasse

15:50 Zeit für Fragen und Erfahrungsaustausch

Ca. 16:00 Ende des IIR Spezialtages HIKrG

Veranstaltungsort

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Arcotel Kaiserwasserwww.arcotelhotels.com

Haben
Sie Fragen?

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