Mag. Dr. iur. Dr. med. Astrid Hartmann, LL.M (Cambridge) ist promovierte selbständige Rechtsanwältin, Gründerin der Kanzlei HARTMANN und Humanmedizinerin mit klinischer Expertise. Sie bringt mehr als 12 Jahre Erfahrung in der rechtlichen Beratung mit, zuletzt aus der Wirtschaftskanzlei Wolf Theiss, wo sie seit 2004 komplexe Mandate im Bereich Medizin-, Gesellschafts-, und Finanzrecht anwaltlich betreut hat. Branchenspezifische Industrieerfahrung erwarb Hartmann zudem durch Leitung der 20-köpfigen klinischen Forschungsabteilung bei Roche Austria bis Ende 2015, wobei sie die Forschungsstrategie und GCP/GMP-Compliance verantwortete.
Die Kanzlei ist auf die umfassende Beratung im Gesundheitswesen, Medizin-, Pharma- und Medizinprodukterecht in Deutsch und Englisch spezialisiert, dies - unter Einbringung des medizinisch-fachlichen Verständnisses von Hartmann - ua zu regulatorischen Anforderungen, Vertragsgestaltung, Haftungs- und Unternehmensrecht. Hartmann ist mehrfache Buchautorin.