Natalie Hahn leitet seit Oktober 2021 Partnerin in der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei der E+H Rechtsanwälte GmbH. Die seit 2007 eingetragene Rechtsanwältin und Arbeitsrechtsexpertin war Partnerin der Schima Mayer Starlinger Rechtsawälte GmbH, die aus der für Ihre Arbeitsrechtsexpertise bekannten Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte GmbH hervorgegangen ist, wo sie - abgesehen von einer einjährigen Tätigkeit für Schönherr - rund 15 Jahre tätig war. Vor ihrem Einstieg bei E+H leitete sie die Praxisgruppe Labour and Employment bei der DSC Rechtsanwälte GmbH. Natalie Hahn berät in- und ausländische Unternehmen zu allen Themen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie Executives in allen Fragen von der Vertragserstellung bis hin zu dessen Beendigung. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Betriebsverfassungsrecht, Restrukturierungen, Outsourcing & Betriebsübergang, arbeitsrechtliche Prozessführung, Beratung von Führungskräften und Organen sowie Arbeitsstrafrecht (LSD-BG, Ausländerbeschäftigung, Entsendung und Arbeitskräfteüberlassung, Arbeitnehmerschutz, Verwaltungsstrafrecht). Ferner ist Natalie Hahn Autorin und Vortragende zu verschiedensten arbeitsrechtlichen und HR-spezifischen Themen.