Rückblick 13. Austrian Gaming & Betting Conference

14. September 2020  |  Renaissance Wien Hotel, Wien

Die 13. Austrian Gaming & Betting Conference öffnete auch dieses Jahr wieder ihre Pforten. Diesmal als Hybridveranstaltung. Der Branchentreff des Jahres brachte Topexperten offline und online zusammen, um die heißesten und brandaktuellen Themen unter die Lupe zu nehmen und sich auszutauschen. Stakeholder und Keyplayer diskutierten am Roundtable und beleuchteten die unterschiedlichen Perspektiven und Betrachtungsweisen, um in Zukunft gemeinsam an einem Strang ziehen zu können und die Interessen abzudecken. Von der Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie bis hin zum Spielerschutz war alles dabei. Raum für Rechtliches kam auch nicht zu kurz.

Auch dieses Jahr hat Dr. Klaus-Christian Vögl, Fachexperte für Veranstaltungs-, Glücksspiel- und Wettenrecht, wieder moderiert und durch das Programm geführt.

Am Roundtable trafen sich: Dr. Christian Rapani, Selbstständiger Rechtsanwalt; Dr. Raffaela Zillner, LL.M., Österreichische Vereinigung für Wetten und Glücksspiel; MR Mag. Alice Schogger, Sektion I, Finanzverwaltung, Management und Service, i/SP-Stabstelle Spielerschutz; Dr. Monika Racek, ADMIRAL Casinos & Entertainment AG; Sharif Shoukry, Österreichischer Sportwettenverband.

Die Umsetzung der Geldwäscherichtlinie macht auch vor Unternehmen im Glückspiel und Wettenbereich nicht halt!

Dr. Elena Scherschneva, MA, Obfrau der AML Akademie, hielt die Eröffnungskeynote und erörterte, was die Umsetzung der 5. GwRL für den Gaming & Betting Markt bedeutet.

Welche rechtlichen Schritte bei einer Verdachtsmeldung eingeleitet werden müssen und welche strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen bei Verdacht auf Geldwäsche zum Tragen kommen, erläuterte Dr. Marcus Schmitt, Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA).

Anhand von Case Studies im Bereich Risikomanagement und Risikoanalyse wurden alle Prozesse durchgedacht. Mag. Nicholas Aquilina und Raphael Toman, Brandl & Talos Rechtsanwälte, vermittelten sehr anschaulich, warum sich Unternehmen unbedingt damit auseinandersetzen sollten und was es zu beachten gilt, um Hürden und Stolperfallen zu vermeiden.

Wer hat die Verantwortung für Spielerschutz und Responsible Gaming?

Wird die Suchtdiagnose als sozialpolitisches Instrument eingesetzt und welche Formen der Sucht kommen zum Tragen? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Beratung und Therapie? Wie sind Risikosituationen einzuschätzen? Exzessives Glücksspielen hat Prim. Dr. med Philipp Kloimstein, MBA, Stfitung Maria Ebene, live zugeschaltet, herausgearbeitet und neue Gedankenansätze und Einblicke in Suchtmodelle und deren Alternativen gewährt.

Durch die unterschiedlichen gesetzlichen Verordnungen, Richtlinien und Regulierungen stehen Spielerschutzeinrichtungen in den neun österreichischen Bundesländern vor besonderen Herausforderungen – diese gilt es zu meistern. Eine Vereinheitlichung der Gesetze wäre wünschenswert, natürlich nicht nur in diesem Bereich. Da waren sich alle einig. Roman Neßhold, MBA, BA, PMM, Institut für Glücksspiel & Abhängigkeit, appellierte für mehr Kooperationen mit Spielerschutzeinrichtungen.

Online Wetten und Glücksspiel im europäischen Kontext

Politische, rechtliche und gesellschaftliche Zukunftsperspektiven ergaben sich aus dem Vortrag von Mag. Claus Retschitzegger und Frau Dr. Raffaela Zillner, Österreichische Vereinigung für Wetten und Glücksspiel. Sie warfen einen Blick über die Grenzen nach Deutschland und verglichen das Glücksspielregulierungsmodell mit Österreich.

Einen aktuellen Vergleich mit Nachbarländern zog Helmut Kafka, Österreichischer Automatenverband, nachdem er einen ausführlichen Bogen über die Novellierungen der letzten 10 Jahre spannte.

Über die Vergabe von Lizenzen, „Hidden licenses“, Altes, Neues und Bewährtes zum österreichischen Glücksspielrecht, sprachen Frau Mag. Stefanie Bardach und Dr. jur. Walter Schwartz, SHMP Schwartz Huber-Medek Pallitsch Rechtsanwälte GmbH.

Dr. Rolf Karpenstein, Blume Ritscher Nguyen Rega Rechtsanwälte, vermittelte die unionsrechtliche Rechtslage und erklärte, warum Glücksspiel eigentlich kein Leistungsaustausch ist.

Gerade im Glücksspielbereich gilt es besonders sensibel im Umgang mit Daten vorzugehen, da Spieler ein breitgefächertes Spektrum an Daten preisgeben. Bemerkbar macht sich das auch im Spielerschutz und in der Suchtprävention. In Zeiten wie diesen, wo Daten in aller Munde sind und eine Ignorierung der Datenschutzgrundverordnung sehr teuer werden kann, durfte somit der Beitrag von Dr. Günther Leissler, LL.M. und Maximilian Trautinger, Schönherr Rechtsanwälte GmbH, nicht fehlen.

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