Rückblick "Jahrestagung Datenschutz"

25. – 26. Februar 2020 | Steigenberger Hotel Herrenhof, Wien
 

Die Löcher im Schweizer Käse oder: Je mehr Datenschutzrecht, desto mehr Löcher, je mehr Löcher, desto weniger Datenschutzrecht?

Das Fundament der DSGVO und die proaktive Umsetzung: Wo stehen wir in Österreich?

Expertenvorträge, Diskussionsrunden und Fachgespräche

Fast zwei Jahre nach Inkrafttreten der EU-DSGVO kamen am 25. und 26. Februar 2020 wieder zahlreiche Interessierte 2020 zum Austausch mit der Crème de la Crème in Sachen Datenschutz ins Steigenberger Hotel Herrenhof in Wien.

Nach einem hochkarätigen Plenum am Vormittag starteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in das Programm der breit aufgestellten Jahrestagung Datenschutz, gespickt mit den aktuellsten Entwicklungen und vielen Diskussionen, moderiert von Mag. Riesenfelder, Information Risk Management Consulting.

Unklarheiten, Problemzonen und die damit verbundenen Herausforderungen

Gestartet wurde die Suche nach den „Löchern“ in der EU-DSGVO von Herr Dr. Leissler, Schönherr Rechtsanwälte. Was ist strittig und wo ergibt sich Konfliktpotential? Egal, ob der strittige Anspruchsumfang bei Auskunftsbegehren oder der Judikaturkonflikt unter der DSGVO, es fanden sich immer weitere Grauzonen.

Praxisnah und viel diskutiert

Von der innerbetrieblichen Umsetzung der Datenschutzfolgeabschätzung, Dr. Mayr, TINETZ-Tiroler Netze GmbH, über Auftragsverarbeitung, Natalie Segur-Cabanac. Hutchison 3, und Joint Controllership, Dr. Michael M. Pachinger, SCWP Schindhelm, bis hin zu einer lebendigen, interaktiven Diskussionsrunde war viel geboten.

Herr Marte, UIMC Dr. Voßbein GmbH, zeigte pragmatische Ansätze zur Risikobewertung auf und appellierte an die Teilnehmer und Teilnehmerinnen, nicht aufzuhören, sich mit neuen, aktuellen Lösungsansätzen zu befassen. Auch hier tut sich viel im Bereich der Softwarelösungen.

Brexit = Exit aus der DSGVO?

Eines der Highlights stellte die Keynote von Dr. Kunnert, Bundesministerium für Verfassung, Reformen und Deregulierung und Justiz, dar. Welche Szenarios ergeben sich durch den Brexit und wie wahrscheinlich ist es, dass kein gleichwertiger Schutz der personenbezogenen Daten mehr gewährleistet ist? Klar wurde: Es bleibt spannend!

Die Schonfrist ist vorbei!

Ein fundiertes Rechtsupdate zu den neuesten Entwicklungen und Entscheidungen in Österreich und im europäischen Kontext von Dr. Feiler, Baker & McKenzie Diwok Herrmann PetscheRechtsanwälte, zeigte auf, dass die Schonfrist nun definitiv vorbei ist. Mit Strafen, auch in Österreich, ist nun vermehrt zu rechnen und somit müssen sich viele Unternehmen besser wappnen.

Die Datenübermittlung im Konzern und die Herausforderung des Risikomanagements

Mag. Wildmann, Kapsch Group, sprach über die Problematik der Datenübermittlung im Konzern im Lichter der DSGVO und leitete mit seinem sehr praxisnahen Vortrag die wichtige Frage ein: Wie lassen sich großen Herausforderungen in Bezug auf das Risikomanagement von Drittparteien meistern?

Fundiert beantwortet wurde diese durch Thorsten Eichholz, OneTrust und regte zu weiteren Diskussionen in der anschließenden Kaffeepause an.

Cookies: Der Lärm um die Kekse

Auch der DSGVO-konforme Einsatz von Cookies durfte natürlich nicht fehlen. Wie sieht es mit einem „berechtigten Interesse“ für Cookies aus? Wie stellt sich die aktuelle Judikatur dar? Dr. Trieb, Knyrim Trieb Rechtsanwälte, brachte Beispiele für den rechtskonformen Einsatz von Cookies und diskutierte die Hürden und Herausforderungen.

Die wichtigsten und drängendsten Fragen richteten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen im Anschluss in einer spannenden Diskussions- und Fragerunde an 3 Experten, die Rede und Antwort standen. Dr. Kristoferitsch, Cerha Hempel Rechtsanwälte GmbH, Dr. Leissler, Schönherr Rechtsanwälte und Dr. Trieb, Knyrim Trieb Rechtsanwälte, gaben zahlreiche Tipps und Lösungsvorschläge an die Hand.

Die Auslegung von Fristen unter der DSGVO

Einem weiteren, spannenden Thema widmete sich Dr. Kristoferitsch, Cerha Hempel Rechtsanwälte. Er wies darauf hin, dass die Beweislast für das fristgerechte Handeln beim Verantwortlichen liegt und klärte über Stundenfristen und Fristenhemmung auf.

Verhaltensregeln und Auditierung im Datenschutz

Verhaltensregeln schaffen branchenspezifische Klarheit bei der Verarbeitung von persönlichen Daten und erleichtern den Nachweis für Datenschutz-Compliance, so Mag. Schwaiger, CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte. Schon im ersten Jahr sind mehr als 10 Anträge für Verhaltensregeln eingereicht worden, was dazu anregen sollte, diese Gelegenheit wahrzunehmen.

Zum krönenden Abschluss trafen sich Dr. Michael M. Pachinger, SCWP Schindhelm, und Frau Dr. Hannelore Schmidt zu einem Gespräch zwischen Anwalt und Datenschutzbeauftragter und gaben in einer praxisnahen Doppelconference den Blick hinter die Kulissen des Datenschutzes frei.

Die zwei Konferenztage zeigten: Es gibt noch viele „Löcher“ in der DSGVO und doch ist schon vieles klarer geworden.

Fakt ist: Die weiteren Entwicklung werden spannend bleiben und auch 2020 wird uns der Datenschutz weiter auf Trab halten!

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