Rückblick "6. Jahresforum EU-Beihilfenrecht"

Bewegung in der Beihilfenwelt

Mit der kürzlich veröffentlichten Erweiterung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) hat die Europäische Kommission erneut Bewegung in die Beihilfenwelt gebracht. Was die Novelle für die österreichische Förderpraxis bedeutet, wurde von EU-Kommissionsvertreter Mag. Felix Schulyok, LL.M. dargelegt. Zudem wurden im Rahmen des 6. Jahresforums „EU-Beihilfenrecht“ Grenzfälle, Graubereiche und Auslegungsspielräume diskutiert und praxisrelevante EU-Beihilfenfelder beleuchtet.

Umgang mit Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation

Hon.-Prof. Mag. Dr. Reinhard Schwarz (Moore Stephens Schwarz Kallinger Zwettler Wirtschaftsprüfung Steuerberatung GmbH), Mag. Helmut Schmidt, LL.M.EUR. (SCHERBAUMSEEBACHER Rechtsanwälte GmbH) und DI (FH) Julia Ulbrich MA (AUSTIN | BFP Consulting GmbH) lieferten konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis der Fördervergabe im Bereich F&E&I und informierten, wie eine Trennungsrechnung beihilfenkonform umgesetzt werden kann.

Mag. Felix Schulyok (GD Wettbewerb) lieferte Einblicke in die aktuelle Judikatur und Entscheidungspraxis der EU Kommission

Mag. Sibylle Summer (BMWFW) bereicherte die Konferenz mit detaillierten Ausführungen zur Abgrenzung wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Tätigkeit

Mag. Dr. Roland Schachl (BMWFW) widmete sich dem Bemühen, den weitgehend unscharfen Begriff „UiS“ für die Förderpraxis handhabbar zu machen

Der Förderdschungel in Österreich sei allenfalls besser als eine Förderwüste – Auslegungsspielräume seien die Herausforderung in der Praxis, so Mag. Florian Riess, MBA, M.E.S. (Amt der NÖ Landesregierung) 

Mag. Margit Harjung (bmvit) informierte was bei Kooperations- und Auftragsforschung zu beachten sei

MMag. Dr. Stefan Huber, LL.M. (CHSH Rechtsanwälte GmbH) führte durch beide Veranstaltungstage

Mag. Martin Baumgartner (FFG) zu Überleitungen zwischen Horizon 2020 und Europäischen Strukturfonds