Besteuerung der öffentlichen Hand

Der aktuelle Rechtsrahmen der „Besteuerung der öffentlichen Hand“ wurde auf der gleichnamigen Fachkonferenz von hochkarätigen Experten diskutiert und die TeilnehmerInnen nutzten die einzigartige Gelegenheit, Antworten auf individuelle Problemstellungen zu erhalten.

Die Bandbreite der Themen reichte von der Umsatzsteuer über die Sonderregelungen für Betriebe gewerblicher Art bis hin zur Besteuerung von Gemeindekooperationen. Weiters stand das Finanzamt in brisanten Fragen rund um „Registrierkassenpflicht“ oder „Selbstanzeige“ Rede und Antwort.

„Rechtzeitig umstellen und genau vorbereiten“ – mit diesem Ansatz wurde den TeilnehmerInnen abschließend die Angst davor genommen, das doppische Buchhaltungssystem erfolgreich zu implementieren.

Mag. Michael Mutz, Steuerberater, Kommunal Control – Revisions, Consulting und SteuerberatungsgmbH, Vorsitzender am ersten Konferenztag

Christian Schleritzko, MSc, Konsulent des Österreichischen Gemeindebundes für Haushaltsrecht und E-Government, führte am 2. Konferenztag gekonnt durch das Programm

Mag. Wolfgang Lindinger, Steuerberater & Partner, LeitnerLeitner Wirtschaftsprüfer Steuerberater GmbH und DI Johannes Pressl, Bürgermeister, Marktgemeinde Ardagger & Projektentwickler, NÖ. Regional. GmbH diskutierten über die Gemeinnützigkeit

Mag. (FH) Petra Simonis-Ehtreiber, Teamleiterin für den Bereich Körperschaften öffentlichen Rechts und Buchhaltungscenter, BFP Kommunal Steuerberatungs GmbH & Co KG über das VRV 2015 als rechtliche Grundlage des doppischen Buchhaltungssystems