Rückblick KURS 2020: Compliance & Geldwäsche


Die Fachkonferenz "Compliance & Geldwäsche" widmete sich in diesem Jahr den Themen: Fakten, Regularien und Kontrolle


Unter der Leitung des Vorsitzenden Werner Schorn (Erste Group Bank) eröffnete Mag. Martina Andexlinger, MBA (FMA) den Compliance-Teil, indem Sie über die ESMA Maßnahmen zur EU-Aufsichtskonvergenz informierte und einen Ausblick auf die MiFID III gab. In die Welt der Innovationen im Bereich der Digitalisierung der Kontrollpflicht entführte Olaf Pulwey (FOCONIS) und Dipl. BW (WU) Ing. Roman Tippner (exapture) erweiterte diesen Einblick mit intelligenten Digitalisierungen von Legitimationsdokumenten und den Auswirkungen im Praxisalltag. Mag. Gernot Wilfling (Müller Partner Rechtsanwälte) zeigte die (un)klare Umsetzung der Director’s Dealings in der Praxis auf und warf einen Blick in die Sonderregelung für verbundene Finanzinstrumente.

Aus dem Blickwinkel der Banken skizzierte Mag. Thomas Heinrich (RLB NÖ-Wien) den konkreten Umgang des Beschwerdeprozesses in der Praxis und ging auf die Problematik der genauen Definition des Beschwerdebegriffes ein. Wie die Umsetzung der 5. Geldwäsche-Richtlinie bisher erfolgte, präsentierte Mag. Dr. Sonja Reiher (RLB Steiermark) und hob dabei Erfahrungen und Learnings hervor.

 

Mag. Martina Andexlinger, MBA (FMA) im Einsatz zu den aktuellsten Aufsichts- & Prüfschwerpunkten 2020 im Bereich Conduct- und Vertriebsaufsicht.

Geldwäsche, Geldwäsche & noch mehr Geldwäsche

Mit dem Vorsitzenden Betr. Oec. Wolfgang Kopf (Volksbank Vorarlberg) wurde der zweite Konferenztag durch die FMA zu den Themen Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung eingeleitet. Mag. Christa Drobesch und Bernhard Böhm, BSc, MA gaben Einblick von Behördenseite zur Umsetzung der 5. Geldwäsche-Richtlinie und dem Ende der Übergangsfrist. Weiters wurden die Neuerungen auf nationaler und internationaler Ebene umrissen, sowie die aktuellen Themen betreffend des WiEReG zu den Zugriffsmöglichkeiten auf internationale Register. Dr. Raphael Toman LL.M. (NYU) (Brandl & Talos Rechtsanwälte) brachte die Geldwäsche vom Gerichtssaal zur Fachkonferenz und erläuterte die mangelhafte Umsetzung der Geldwäsche-Compliance als neuen "Einserschmäh" klagender Anleger.

Die Sicht der FIU legte Jasmin Kienberger, BA MA (Bundeskriminalamt) dar, schnitt Erfahrungen mit der Implementierung des Analysetools goAML an und stellte die Public-Private Partnership (PPP) Initiative zwischen FIU, Industriepartnern & Aufsichtsbehörde zur Geldwäscherei & Terrorismusfinanzierung dar. Mag. Alexander Peschetz (BMF) gab spannende Einblicke in die Funktionsweise des WiEReG Compliance-Package und die technischen Möglichkeiten zur Integration in Kundenverwaltungsprogrammen. In das dunkle Feld der künstlichen Intelligenz brachten Andreas Gloge und Fritz Tupy (WebID) mit innovativen Signaturlösungen Licht.

Den krönenden Abschluss der Konferenz bildete ein kleiner Absatz, der immer mehr Form annimmt: §39 Abs 6 BWG. Dr. Christoph Lehner, LL.M. (Dublin) (RBI) berichtete von (zahlreichen) Herausforderungen und deren Learnings aus der Praxis.
 

Werner Schorn (Erste Group Bank) führte durch den Compliance-Teil des ersten Konferenztages.

Olaf Pulwey (Mitte) beeindruckte mit Innovationen im Bereich der Digitalisierung.

Andreas Gloge und Fritz Tupy (WebID) teilten ihr Wissen zu innovativen Signaturlösungen und künstlicher Intelligenz.

Dipl. BW (WU) Ing. Roman Tippner (exapture) informierte über die intelligente Digitalisierung von Legitimationsprozessen während sein Kollege den Stand im Foyer betreute.

Mag. Dr. Sonja Reiher (RLB Steiermark) stärkte sich nach ihrem Vortrag zur Geldwäscherichtline in der Pause bei einem Kaffee auf Abstand.

Dr. Raphael Toman LL.M. (NYU) (Brandl & Talos Rechtsanwälte) ist auch für Fragen zur Geldwäsche außerhalb des Gerichtssaals offen.

Betr. Oec. Wolfgang Kopf (Volksbank Vorarlberg) begleitete charismatisch durch den zweiten Konferenztag.