Rückblick Spezialtag ZaDiG 2018

13. September 2018, ATH Savoyen, Wien

Der Teufel steckt im Detail

Beim Spezialtag ZaDiG 2018 wurde der aktuelle Status quo des Zahlungsdienstegesetzes, mit dem die PSD II in Österreich umgesetzt wurde, aus unterschiedlichen Blickwinkeln unter die Lupe genommen.

Die Gesetzgebungsarbeiten in Österreich, welche aufgrund der Richtlinie anstanden sind erfolgreich bewältigt, nichtsdestotrotz gibt es nach wie vor Unklarheiten bei der Umsetzung.

Unter der fachlichen Leitung von Robert Macho (Onlinebanking Pioneer & Visionary) lauschten sowohl Vertreter von Banken, als auch FinTechs gespannt den Ausführungen der Vortragenden und nutzten die Gelegenheit noch offene Fragen zu klären. 

Obwohl das Zahlungsdienstegesetz mit 01. Juni 2018 offiziell in Kraft getreten ist, bestätigte das rege Diskussionsaufkommen, dass nach wie vor nicht alle Punkte eindeutig geklärt bzw. dass die Umsetzung noch zahlreiche Fragen aufwirft. 

Gewisse Formulierungen sorgten für Verwirrung und boten Zündstoff für hitzige Diskussionen.

Gerade bei den technischen Regulierungsstandards (RTS) liegt der Teufel im Detail, wie Mag. Dominik Freudenthaler (Bundesministerium für Finanzen) in seinem einleitenden Beitrag zum legistischen Status quo betonte. 

 

Im Gespräch mit Mag. Dominik Freudenthaler (Bundesministerium für Finanzen):
ZaDiG 2018 – Wie lautet der legistische Status quo?
Alles auf Schiene oder gibt es noch Unklarheiten und offene Punkte?

Welche ToDo’s auf Banken zukommen und wie Institute sich bestmöglich dafür rüsten können, darüber sprach Frau Dr. Karolina Payer, LL.M der Finanzmarktaufsicht und lieferte gleichzeitig wertvolle Inputs für die Praxis. 

Über die erfolgten Anpassungen im Ausnahmenkatalog, sowie die neuen verbraucherschutzfördernden Maßnahmen referierte Dr. Georg Tuder (Finanzmarktaufsicht FMA) und er nannte auch die Gründe, welche diese Adaptierungen notwendig gemacht haben.

„Zahlungsverkehr ohne IT geht heute nicht mehr! Neue Player und Technologien am Markt erfordern diese neue Denkweise.“

Dr. Karolina Payer, LL.M

Wann gilt was? Dr. Tuder über NIS-Richtlinie und PSD II:

„Die Bestimmungen der PSD II gehen hinsichtlich der Sicherheitsvorkehrungen und der Meldeverpflichtungen jenen der NIS-RL vor.“

Unklare Auslegung, schwammige Formulierungen und Interpretationsspielraum

Über die Pflichten von Third Party Providern (TTP) und kontoführenden Instituten sprach Dr. Bernd Fletzberger (PFR Rechtsanwälte) und in der anschließenden Diskussion waren sich alle einig, dass in der praktischen Umsetzung noch einige Stolpersteine lauern.

Dass es noch offene Fragen in puncto Umsetzung gibt unterstrich auch Dr. Valeska Grond-Szucsich, LL.M. (Verband der österreichischen Banken und Bankiers VÖBB): „Ich habe das Schicksal der Juristin – ich kann wiedergeben was im Gesetzestext steht, ob es technisch dann möglich ist, ist eine andere Frage.“

Ein weiteres rechtliches Update lieferte MMag. Johannes Duy, MBA (Duy Rechtsanwalt GmbH). Er durchleuchtete das Verhältnis PSD II und DSGVO und hielt fest, dass trotz des gemeinsamen Ziels – die betroffene Person soll Herr über ihre Daten bleiben – Mehrdeutigkeiten möglich sind.

Aufgrund der Fülle an Regularien, der Verworrenheit der Gesetzestexte und der neuen Player am Markt wurde am Spezialtag diskutiert, gefragt und auch einiges in Frage gestellt.

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Kobil unterstützt Banken in puncto Digitalisierung.

Adnan Garip: „Kunden suchen nach komfortablen Lösungen.“

Mag. Katharina Quehenberger, MLS (STUZZA):

„Ich kann Ihnen erzählen, was Sie in Zukunft können, mit den Dingen, die Sie jetzt tun müssen.“ 

Banken müssen ihre Denke überdenken

Die Geschäftsführerin der STUZZA, Mag. Katharina Quehenberger, appellierte an die Banken, dass sie auch das Potential der PSD II erkennen sollten und versuchte mit ihrem feurigen Plädoyer die Institute aufzurütteln:

„Mit der Verknüpfung von bereits bestehenden Technologien kann ein enormer Mehrwert und Komfort für den Kunden entstehen.In diesem Punkt sind uns FinTechs meilenweit voraus!“

Für Gesprächsstoff und neue Themen ist in der Bankenwelt also auch in Zukunft gesorgt und vieles wird auf der Agenda der KURS 2019 zu finden sein.

MMag. Johannes Duy, MBA (Duy Rechtsanwalt)

„Einiges ist tatsächlich mehrdeutig!“

Referentin Dr. Valeska Grond-Szucsich, LL.M. (VÖBB):

„Die Vorlage liefert ZaDiG und die Ausnahmen liefern die RTS.“

Dr. Bernd Fletzberger (PFR Rechtsanwälte):

„Banken sitzen auf einem Schatz an Daten – die Frage ist nur, wie darf ich diese nutzen?!“

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