Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Linz und Absolvierung der Gerichtspraxis in Wien war Frau RA Mag. Stefanie Liebenwein in einer der größten niederösterreichischen Wirtschaftskanzleien tätig, bevor sie 2011 zu Liebenwein Rechtsanwälte wechselte.
Seit 2014 ist Frau RA Mag. Stefanie Liebenwein als Rechtsanwältin, Partnerin und Geschäftsführerin mit Spezialisierung in den Bereichen Arzneimittel- und Pharmarecht, Vertretung vor Gerichten und Behörden, Wirtschaftsstrafrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Datenschutzrecht, IT-Recht sowie Medienrecht und Persönlichkeitsschutz tätig.
Liebenwein Rechtsanwälte ist bereits langjährig insbesondere im Pharma- und Arzneimittelbereich spezialisiert, so nimmt Liebenwein Rechtsanwälte als Kanzlei der Entscheidungssenate der Fachausschüsse VHC I. und II. Instanz des Verhaltenscodex der Pharmig (VHC) die Unterstützung der Tätigkeit der Entscheidungssenate der Fachausschüsse VHC I. und II. Instanz in rechtlichen Belangen wahr.