Informationsverantwortung im Pharmaunternehmen
- Verantwortlichkeit von Informationsbeauftragten nach dem AMG
- Bestellung der Informationsbeauftragten
- Verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit der Informationsbeauftragten
- Stellung im Unternehmen
- Haftung der Informationsbeauftragten
- Prüfungsumfang, Dokumentation
Umgang mit Werbemaßnahmen
- Abgrenzung Unternehmens- und Produktwerbung sowie Laien- und Fachwerbung
- Irreführung im Pharmabereich und vergleichende Werbung
- Einsatz von aufklärenden Hinweisen
- Rechtsbruchstatbestand im Überblick
- Marken- und urheberrechtliche Schranken
Fachinformation und Fachwerbung – Worauf müssen Informationsbeauftragte achten?
- Welche rechtlichen Rahmenbedingungen haben Informationsbeauftragte bei der Fachinformation zu beachten?
- Die Bedeutung des § 50a Abs 3 Z 3 AMG für Informationsbeauftragte
- Umfang der Prüfung durch Informationsbeauftragte
- Welche rechtlichen Rahmenbedingungen haben Informationsbeauftragte bei der Fachwerbung zu beachten?
OTC – Wie viel Werbung ist bei rezeptfreien Medikamenten erlaubt?
- Welche rechtlichen Rahmenbedingungen haben Informationsbeauftragte bei der Laienwerbung zu beachten?
- Umfang der Prüfung durch Informationsbeauftragte
- Beispiele aus der Praxis und der Rechtsprechung
Einsatz von Social Media – Worauf ist beim Einsatz der neuen Medien zu achten?
- Geltung des AMG in Facebook, Twitter und Co?
- Einsatz von Influencer Marketing
- Gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten
- Was versteht man unter einer „Entgeltlichen Einschaltung”?
- Rechtliche Besonderheiten beim Einsatz von Social Media
Die Rechtsfolgen von Verstößen
- Welche Ansprüche bestehen nach dem AMG und dem UWG?
- Zurechnung von Inhalten an Pharmaunternehmen
- Kniffs und Tricks im Falle einer Abmahnung
Ihre Vortragenden:
Francine Brogyányi, Partnerin, DORDA Rechtsanwälte GmbH
Andreas Seling, Rechtsanwalt, DORDA Rechtsanwälte GmbH
Diskussion?
Frage- und Diskussionsrunde:
Stellen Sie Ihre persönlichen Fragen und nützen Sie die Gelegenheit, sich mit Kolleginnen und Kollegen über Ihre Alltagsprobleme auszutauschen.
Grundvoraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften sowie eine fünfjährige praktische Berufsausbildung. Im Rahmen dieser Ausbildung müssen mindestens sieben Monate bei Gericht und mindestens drei Jahre in der Kanzlei einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes als Berufsanwärter:in verbracht werden.
In dieser Zeit müssen vorgeschriebene Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von zumindest 42 Halbtagen absolviert werden. (Quelle: www.rakwien.at)