Ob Health Claims, Pflanzenstoffe oder Fortification – die Spielräume sind eng. Dieses Seminar gibt Ihnen das Rüstzeug für sichere Entscheidungen und erfolgreiche Produktgestaltung.
Einfache, interaktive Teilnahme mit Microsoft Teams
Das Seminar kann durch die RAK Wien für Rechtsanwaltsanwärter:innen angerechnet werden*
Rechtliche Basics & Stolperfallen Was Sie über Kennzeichnung, Werbung & Produktabgrenzung wissen müssen
09:00 – 13:00 Uhr
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung – Geltende Kennzeichnungsbestimmungen für Lebensmittel
Überblick der verpflichtenden Kennzeichnungselemente: Von Produktbezeichnungen, Zutatenlisten, Allergendeklaration und mengenmäßiger Zutatendeklaration (QUID)
Sichtfeld, Schriftgrößen und worauf sonst gerne vergessen wird
Nährwertdeklaration bei NEM und bei funktionellen Lebensmitteln
Freiwillige Angaben und deren rechtliche Vorgaben (z.B. ohne Farbstoffe, glutenfrei, Produkt aus der EU/aus Österreich)
Beispieletiketten und Praxisbeispiele
Werbung mit Nährwert und Gesundheit
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben: Was kann und darf über Lebensmittel gesagt werden, was nicht?
Überblick der zugelassenen nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben
Welche zusätzlichen Angaben sind notwendig, wenn mit Claims geworben wird?
Unterschiede in der Werbung für funktionelle Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel
Sonja Reiselhuber-Schmölzer ernährung e³
13:00 – 14:00 Uhr Mittagspause
14:00 – 17:00 Uhr
Arzneimittel – NEM – Functional Food – Functional Food
Rechtliche Rahmenbedingungen und die Abgrenzung der einzelnen Produktkategorien
Was können und dürfen die einzelnen Produktkategorien, was nicht?
Wo werden die Grenzen gezogen, welche Anwendungsgebiete gibt es?
Neuerungen zu Novel Food
Die Nahrungsergänzungsmittelverordnung – Kennzeichnungsvorgaben für NEM
Pflichtangaben und spezielle Kennzeichnungselemente bei NEM
Verbotene Angaben
Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln anhand von Praxisbeispielen
Wettbewerbsrechtliche Konsequenzen eines Verstoßes
Unlautere Geschäftspraktik
Gesetzesbruch als Fallgruppe des § 1 UWG
Irreführungstatbestand des § 2 UWG
Wer kann klagen, wer geklagt werden
Urteilsbegehren
Einstweilige Verfügung
Veröffentlichungsermächtigung
Fallbeispiele aus der Praxis
Behauptungs- und Beweislastverteilung
Einwendungen
Verschiedenen Taktiken werden anhand von konkreten Fällen durchbesprochen
Fortification – Die Anreicherungsverordnung: Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und anderen Stoffen zu Lebensmitteln
Vorgaben für die Anreicherung mit Vitaminen, Mineralstoffen und anderen Stoffen
Diskussion rund um Höchst- und Mindestgehalte von Inhaltsstoffen
Spezielle Kennzeichnungsvorgaben für angereicherte Lebensmittel
Welche Vitamine und Mineralstoffe dürfen angereichert werden und in welcher Form?
Wie steht es rund um die Anreicherung mit anderen Substanzen?
Ausblick
Functional Foods & Substanzen zur Anreicherung von Lebensmitteln – Status quo und Zukunftstrends
Aktuelle Trends bei NEMs und funktionellen Lebensmitteln
Welche Anreicherungen wären aus ernährungswissenschaftlicher Sicht sinnvoll?
Daten des aktuellen österreichischen Ernährungsberichts und die EFSA-Gutachten – Gegensatz oder Einklang?
WORKSHOP:
So gestalten Sie Ihr Produkt rechtssicher & marktattraktiv
Produktentwicklung & -auslobung im Einklang mit der EU-Health-Claims-Verordnung
Welche Bausteine sind für Ihr erfolgreiches Claimsprojekt von Bedeutung?
Entscheiden Sie anhand von Produkt- und Textbeispielen über deren Konformität mit der EU-Health-Claims-Verordnung!
Praxisleitfaden: Übersicht zu den verschiedenen Claimsvarianten gemäß EU-Claims-Verordnung
Claims-Check vom Profi – Hands-On:
Designen Sie selbst ein innovatives Produkt und finden Sie passende und abgesicherte nährwert- und gesundheitsbezogene Claims!
Der perfekte Claim durch perfektes Zusammenspiel:
Powerplay zwischen Marketing, Produktentwicklung, Regulatory Affairs, … vermeiden Sie so unliebsame Überraschungen!
Marketing-Strategien bei abgelehnten Health Claims
Verpackungen attraktiv und rechtssicher gestalten – Welche Informationen Sie auf Ihre Verpackung bringen sollen und müssen!
Sonja Reiselhuber-Schmölzer ernährung e³
*Anrechnung von Halbtagen für Rechtsanwaltsanwärter:innen
Grundvoraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften sowie eine fünfjährige praktische Berufsausbildung. Im Rahmen dieser Ausbildung müssen mindestens sieben Monate bei Gericht und mindestens drei Jahre in der Kanzlei einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes als Berufsanwärter:in verbracht werden. In dieser Zeit müssen vorgeschriebene Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von zumindest 42 Halbtagen absolviert werden. (Quelle: www.rakwien.at)
Mag. Jakob Hütthaler-Brandauer schloss sein Studium 2009 an der Universität Wien ab. Seit 2015 führt er seine eigene Rechtsanwaltskanzlei in Wien. Zu seinen Spezialgebieten zählen das Lebensmittel- und Arzneimittelrecht samt Medizinprodukterecht und Kosmetikrecht. Darüber hinaus Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Arbeitsrecht. Zum Lebensmittel- und Arzneimittelrecht hält er laufend Vorträge und vertritt nationale und internationale Unternehmen.
Sonja Reiselhuber-Schmölzer
ernährung e³, Ingenieurbüro für Ernährungswissenschaften
ist Ernährungswissenschafterin, Expertin für Lebensmittelrecht, Produktentwicklung und Qualitätsmanagement und Gesellschafterin von ernährung e³, Ingenieurbüro für Ernährungswissenschaften. Zudem fungiert Mag. Reiselhuber-Schmölzer als Lektorin für Lebensmittelrecht und als Bio-Auditorin (Austria Bio Garantie). Ihre beruflichen Schwerpunkte liegen in der Beratung und Unterstützung von Klein- und Mittelbetrieben bei Produktentwicklungen sowie lebensmittelrechtlichen Fragestellungen in der Ernährungs- sowie Produktkommunikation.
Bernd Roßkothen
Rechtsanwaltskanzlei Roßkothen Haberlander und Lektor für Lebensmittelrecht, FH Oberösterreich (Lebensmitteltechnologie und Ernährung)
Dr. Bernd Roßkothen, LL.M., ist Rechtsanwalt in Salzburg und München und Lektor für Lebensmittelrecht an der FH Oberösterreich (Lebensmitteltechnologie und Ernährung). Er studierte an den Universitäten Wien und Salzburg. Seine Dissertation widmete er dem Thema „Leasing von Bauwerken auf fremden Grund“, im Jahre 2008 erwarb er den Titel LL.M.. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Zivil- und Unternehmensrecht, Wettbewerbsrecht, Lebensmittel- und Medizinrecht sowie Immaterialgüterrecht (geistiges Eigentum).
Ihr Mehrwert
Ihr konkreter Mehrwert – auf den Punkt gebracht:
Risiken frühzeitig erkennen
Pflichtangaben sicher umsetzen
Health Claims rechtssicher & werbewirksam nutzen
Trends richtig bewerten
Claims im Workshop analysieren & verbessern
Für alle, die starke Produkte entwickeln und teure Fehler vermeiden wollen!
Nahrungsergänzung & Functional Food – ein Markt voller Chancen und Fallstricke:
Zwischen Health Claims, Kennzeichnungspflichten und kreativer Produktidee lauern zahlreiche Stolperfallen. Dieses Seminar bringt Ordnung ins Chaos – kompakt, praxisnah und verständlich:
Was darf gesagt werden – und was nicht?
Welche Angaben sind Pflicht, welche Kür?
Wie wird ein innovatives Produkt rechtssicher & marktwirksam?
Holen Sie sich einen klaren Fahrplan für eine rechtskonforme Produktentwicklung – von der Idee bis zur Marktreife!
Ihr Plus: Klare Antworten statt Paragrafen-Wirrwarr – mit echten Praxisbeispielen!
ON AIR über Microsoft Teams
Optimal vorbereitet für Ihr interaktives On-Air-Seminar:
✔ Stabile Internetverbindung & aktueller Browser ✔ Headset oder Lautsprecher mit Mikrofon ✔ Webcam für lebendigen Austausch
100 % online, interaktiv, effizient, direkt an Ihrem Arbeitsplatz! Ihre Seminarunterlagen erhalten Sie bequem digital.
Veranstaltungsort
ON AIR Seminar
Die Veranstaltung findet online über Microsoft Teams statt.
Teilnahmegebühr für "Nahrungsergänzungsmittel & Functional Foods"
bis 20.06.
bis 05.09.
bis 01.10.
Teilnahmegebühr
€ 2.095.-
€ 2.195.-
€ 2.295.-
Nutzen Sie unser attraktives Rabattsystem: Bringen Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen mit!
10 % RABATT für die 2. Teilnahme 30 % RABATT für die 3. Teilnahme und alle weiteren
Rabatte sind nicht kombinierbar. Sämtliche Preise sind in EUR angegeben und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.