EU-Beihilfenrechtliche Prüfungen und Ex-Post Monitoring
Wann kommt es zu einer Prüfung durch die EU-Kommission?
Stolpersteine und Lessons Learned: Ex-Post Monitoring durch die Kommission und Prüfung auf Grund von Beschwerden
Worauf wird besonders geachtet?
Prüfung & Finanzkontrolle
Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) und deren beihilfenrechtliche Einbettung
EFRE, ESF+, ELER, EMFF und Kohäsionsfonds
Zielsetzungen, Anwendungsbereiche und Kofinanzierungsprinzip
Rechtsgrundlagen im Primär- und Sekundärrecht
Operative Umsetzung und Kontrolle
Strategische und operationelle Programme
Verwaltungsbehörden und Kontrollinstanzen in Österreich und der EU
Prüfpflichten und Aufgaben der Kommission, EIB und des Rechnungshofs
Rückforderungen und Rechtssicherheit
Voraussetzungen und Verfahren bei Rückforderungen
Fallstricke bei nicht notifizierten oder zweckwidrigen Beihilfen
Rechtsschutzmöglichkeiten und die Rolle nationaler Gerichte
Sonderfragen
Beihilfen im Rahmen von Unternehmensverkäufen
Insolvenzrechtliche Aspekte
Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen
Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen
Aktuelle Judikatur im EU-Beihilfenrecht
von Fördermissbrauch bis zu verfahrensrechtlichen Themen
2. Seminartag | 09:00 – 13:30 Uhr
Aus der Förderpraxis
Experten aus zentralen österreichischen Förderstellen präsentieren kurz und bündig den aktuellen Stand und beleuchten Grenzfälle, Graubereiche und Auslegungsspielräume des Beihilfenrechts sowie Neuregelungen folgender Schwerpunktthemen:
De-Minimis
AGVO
F&E Förderungen
Regionalförderungen
KMU und Start-ups
Im Anschluss findet zu jedem Punkt eine Frage-Antwort- und Diskussionssession statt.
Questions & Answers
Nutzen Sie die Chance und senden Sie Ihre Fragen vorab an imh (daniela.christl@imh.at). Diese werden anonymisiert an unser Expertenteam weitergeleitet und im Rahmen der Vorträge beantwortet.
Speaker Board
Christian Hopp
Abteilungsleitung Recht, Compliance und Interne Audits, Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH
Mag. Christian Hopp MAS leitet seit 2005 das Zentrale Service „Recht und Compliance“ der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Die Schwerpunkte liegen im Vergaberecht, Gesellschaftsrecht, Beihilfenrecht sowie der Compliance. Er studierte an der Juridischen Fakultät der Universität Wien sowie an der Donauuniversität Krems, European Advanced Studies, mit Schwerpunkt Europäische Wirtschaft und Europarecht.
Florian Riess
Bereichsleiter Großprojekte und EU-Agenden, Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Seit über einem Jahrzehnt im Bereich der EFRE-Förderungen für das Land Niederösterreich tätig, dabei Aufbau der Abwicklungsorganisation für die zentrale EFRE-Förderstelle für das aktuelle Programm „Investition in Wachstum und Beschäftigung IWB 2014-2020“. Aufbauend auf dem „proEva“-Prozessoptimierungsprojekt fachlich verantwortlich für das Design und die Umsetzung des neuen NÖ Wirtschaftsförderungsportals, welches eine vollelektronische Abwicklung der Förderungen ermöglicht. Gemeinsamer Ländervertreter bei Gremien der Europäischen Kommission (EGESIF - Expert Group on European Structural and Investment Funds; COESIF – Coordination Committee for the European Structural and Investment Funds) zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Kohäsionspolitik.
Sibylle Summer
Stv. Abteilungsleiterin der Abteilung EU-Beihilfenrecht, Bundesministerium Wirtschaft, Energie und Tourismus
ist stv. Leiterin der Abteilung "EU-Beihilfenrecht" im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus. Sie ist dort seit 2003 in der Abteilung "EU-Beihilfenrecht" tätig. Von 1996 bis 2003 war sie im Bundeskanzleramt in der Abteilung "Wettbewerbliche Beihilfenkoordination". 1998 war sie für 6 Monate im Rahmen eines Beamtenaustausches "National Expert" in der Generaldirektion "Energie und Transport" der Europäischen Kommission.
Feedback der letzten Jahre
Vortragenden, Betreuung (Danke!), Verpflegung Fonds Soziales Wien
Die Möglichkeit mit Experten direkt in Kontakt zu kommen VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER BBRZ GRUPPE
Vortrag über die Strukturfonds Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft
RAK Wien
*Anrechnung von Halbtagen für Rechtsanwaltsanwärter:innen
Grundvoraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften sowie eine fünfjährige praktische Berufsausbildung. Im Rahmen dieser Ausbildung müssen mindestens sieben* Monate bei Gericht und mindestens drei Jahre in der Kanzlei einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes als Berufsanwärter verbracht werden. In dieser Zeit müssen vorgeschriebene Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von zumindest 42 Halbtagen absolviert werden.