NEW WAVE – DIE NEUE WELLE IM VERGABERECHT
Harte Fakten und sozialpolitische Ziele gestalten den Alltag der Einkaufsabteilungen der öffentlichen Hand, die stets auf der Suche nach einem effizienten und qualitativen Einkauf sein müssen.
- Wann kann der Technologievorsprung direkt eingekauft werden?
- Wann sind Vergaben dringlich vorzunehmen?
- Wie begründen öffentliche Auftraggeber die Vergaben ohne Ausschreibungen?
- Wo können Bieter Kenntnis des Bedarfs erlangen?
- Welche Rolle spielt für beide Seiten eine erfolgte Markterkundung?
Die Unternehmen, die ihre Leistungen der öffentlichen Hand anbieten, stehen in einem Wettbewerb, der immer komplexer wird, aber auch neue Chancen bietet. Corporate Social Responsibility (CSR), Innovation und Nachhaltigkeit sind Ziele, die soziale, ökologische und ökonomische Aspekte vereinen und in diesem Zusammenhang einen Platz in der Auftragsvergabe suchen.
Ist der sparsame Einsatz von natürlichen Ressourcen, Schutz von Klima und Umwelt, Fair Trade oder Verantwortung in der Lieferkette bei der Beschaffung der öffentlichen Hand berücksichtigt?
Welche Rolle muss vor allem die Klimaneutralität, aber auch die nachfrageseitigen Ansätze in der Innovationspolitik und die Nutzung des Potenzials des verfügbaren Marktes in der öffentlichen Beschaffung einnehmen?
- Kann die Markterkundung eine sichere Vorstufe dieser Ziele sein?
- Welche Pflichten treffen die Einkaufsstellen der öffentlichen Auftraggeber hierbei?
- Welche Berücksichtigung des österreichischen Regierungsprogramms (Umwelt und Transparenz) findet sich in der geplanten BVergG Novelle 2022, die keine Gesetzesbegutachtungsphase vorsieht und somit unter Verschluss stattfindet? Wo bleibt hier die Transparenz?
- Ist die Forderung von Start-ups in der Vergabe zu berücksichtigen?
- Welche Lösungsmodelle werden in Österreich gelebt?
- Was können wir aus der Deutschen Vergabepraxis für Schlüsse ziehen?
Es ist wieder soweit uns fachlich zu verbinden und Antworten für diese Fragen direkt aus der Praxis der öffentlichen Beschaffung für Einkäufer und Unternehmen zu finden. Genießen Sie gemeinsam mit uns in einem exklusiven Ambiente eine fundierte Auseinandersetzung mit den neuen Zielen im öffentlichen Einkauf: Es ist Zeit über die NEUE WELLE IM VERGABERECHT zu sprechen. Wir freuen uns, Sie beim 13. Österreichischen Vergaberechtstag zu begrüßen und wünschen Ihnen schon jetzt viel Erfolg und einen fachlich intensiven Austausch!
Mag. Alexandra Terzaki, fachliche Leiterin des österreichischen Vergaberechtstages und Expertin im Vergabemanagement und Vergabeberatung begleitet Sie gemeinsam mit hochkarätigen Experten aus dem gesamten deutschsprachigen Raum durch diese zwei Tage.
Erläuterungen für das Programm
Nicht alle Vergaben der öffentlichen Hand müssen Gegenstand einer Ausschreibung sein. Ausnahmeregelungen finden sich sowohl für Vergaben oberhalb als auch unterhalb der maßgeblichen EU-Schwellenwerte. Bestimmte Arten von Verträgen sind grundsätzlich aus dem Anwendungsbereich des Vergaberechts sogar oberhalb der Schwellenwerte ausgenommen. Darüber hinaus darf in besonderen Fällen der Wettbewerb stark eingeschränkt werden:
- Extrem dringende Fälle
- Fälle, in denen es nur einen möglichen Anbieter am Markt geben kann oder darf
- Direktvergabe als unbegrenzte Möglichkeit unter 100.000 in Österreich: Alles eine Frage der Betrachtung nach der Trennung von Leistungen
- Direktvergabe in Deutschland: Die Existenz eines Unwortes
Erfahren Sie aus erster Hand, wann eine Ausnahme begründet ist. Sie werden während des ganzen Tages einen intensiven Austausch mit der Vertretung des österreichischen legistischen Teams und erfahrenen Experten aus Deutschland und Österreich haben. Die richtige Anwendung einer Regelung beginnt im Vergaberecht dort, wo eine Ausnahme nicht begründet sein kann.
Vergabe ohne Ausschreibung – Was erlaubt das BVergG?
Die wichtigsten Ausnahmen der praktischen Anwendung auf einem Blick
08:30 Herzlich willkommen! Empfang bei Kaffee & Tee
09:00 Die Anwendbarkeit der Ausnahmen des BVergG (Kaffeepause in Abstimmung mit den Teilnehmern)
- Schutz wesentlicher Sicherheitsinteressen der Republik Österreich
- Dienstleistungsaufträge im Bereich des Katastrophenschutzes, des Zivilschutzes und der Gefahrenabwehr
- Dienstleistungsaufträge über nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
- Dienstleistungsaufträge aufgrund eines ausschließlichen Rechtes
- Dienstleistungsaufträge betreffend Rechtsdienstleistungen
- Aufträge über Finanzdienstleistungen
- Arbeitsverträge versus Arbeitsüberlassungsverträge
- Dienstleistungsaufträge im Bereich Rundfunk
- Dienstleistungsaufträge im Rahmen politischer Kampagnen
- Inhouse-Vergaben und Interkommunale Zusammenarbeit
Dr. Thomas Ziniel, LL.M., BSc, Referent in der Stabsstelle für Vergaberecht im Bundesministerium für Justiz
12:00 Mittagspause
13:00 Änderungen von Verträgen und Rahmenvereinbarungen während ihrer Laufzeit
- Erlaubt ist alles was transparent angegeben ist
- Erweiterung von ausgeschriebenen Leistungen nach Vertragsabschluss
- Hilfestellung durch Bekanntgaben – zulässige Direktvergaben nach BVergG 2018
- Ex Ante Bekanntmachung und ihre Rolle in der Praxis
- Ex Post Bekanntgabe und ihre Wirkung bei Vertragsänderungen
Mag. Alexandra Terzaki, Geschäftsführerin TERZAKI & Partner GmbH, Expertin im Vergabemanagement
14:30 Der richtige Umgang mit den Bekanntmachungen und Bekanntgaben
- Ex Ante Bekanntmachung
- Ex Post Bekanntgabe
- Inhalte, Problemfelder und Berichtigungen
Emir Prcic, MBA, Geschäftsführer, ANKÖ
Mag. iur. Jennifer Gutsche, Abt. Recht, Vergabe & Compliance, ANKÖ
15:00 „Baue mir ein Haus – ich möchte es gerne mieten“
- Die Wünsche des öffentlichen Auftraggebers an den Bauherren
- Verträge über Erwerb, Miete oder Pacht von Grundstücken
- Wie wirken sich Einflussnahmen durch den Vermieter oder Mieter vergaberechtlich aus
- Werden diese zu einem ausschreibungspflichtigen Bauauftrag?
Mag. Andrea Preiner, Geschäftsführerin, TERZAKI & Partner GmbH
15:30 Kaffeepause
15:45 Wie viel Forschung ist im BVergG 2018 erlaubt?
- Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen
- Welche konkreten F&E-Leistungen sind ausgenommen?
- Wie sieht es mit der sogenannten „Rückausnahme des §9 Abs 1 Z 12 BVergG 2018" aus?
- Wann liegt ein ausschreibungspflichtiger Forschungsauftrag vor?
Mag. Andrea Preiner, Geschäftsführerin, TERZAKI & Partner GmbH
16:30 Was ist die Rolle der Direktvergabe in Deutschland?
Friedeman Kühn, Geschäftsführer Deutsche Vergabe-Agentur GmbH
17:00 Ende des Pre-Workshops
08:30 Herzlich willkommen! Empfang bei Kaffee & Tee
09:05 Begrüßung und Eröffnung des 13. österreichischen Vergaberechtstags durch imh, der Moderatorin Mag. Alexandra Terzaki, Geschäftsführerin, TERZAKI & Partner GmbH & Moderator Dr. Stephan Heid, Geschäftsführer, Heid & Partner Rechtsanwälte GmbH
09:15 Aktueller Stand Novelle BVergG
- Umsetzung der eForms in Österreich
- Berücksichtigung des Regierungsprogramms (Umwelt und Transparenz)
- Möglichkeit der Selbstreinigung
- Zahlungsfristen bei Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen
Dr. Thomas Ziniel, LL.M., BSc, Referent in der Stabsstelle für Vergaberecht im Bundesministerium für Justiz
09:55 Besondere Formen der Kooperationen – Die öffentliche Hand und die Rolle der Start-ups
- Open Innovation bei den ÖBB
- Zusammenarbeit Innovations- und Einkaufsabteilung: Innovation vs. Rechtssicherheit
- Start-ups vs. etablierte Unternehmen: Unterschiede und Besonderheiten in der Zusammenarbeit
- Langfristige Partnerschaften mit Start-ups
- Best Practice
Jaqueline Matijevic, MSc, Leiterin Innovationsentwicklung, ÖBB Open Innovation
10:15 Kaffeepause
10:40 Zur Zukunft des Public Procurement | Smart City und die Vergabe: Der Blick des Digitalisierers
- Rückblick: Die Pandemie als Digitalisierungs-Booster
- Ausblick: Von der E-Vergabe zum Integrated Public eProcurement
- Gekommen um zu lernen: Innovation Procurement aus deutscher Sicht
- Beschaffung innovieren und Innovationen beschaffen – Hinweise zur organisationalen Implementierung
- Good Practice am Beispiel Smart City: Wenn Trend auf Start-up trifft
Carsten Klipstein, CEO der GovTech Gruppe und Geschäftsführer der cosinex GmbH
11:30 Podiumsdiskussion
- Bund, Länder und Gemeinden: Daten in unterschiedlichen Systemen, Digitalisierung, mehr Einbindung von Start-ups, Vertrauensvorschuss bei der Eignungsprüfung, Innovation ermöglichen
- Ist nicht jedes Angebot nur eine Prognose und ein Versprechen?
- Welche Bedeutung haben tatsächlich Referenzen?
- Was ist an Mindestanforderungen noch zu stellen und festzuhalten?
- Wie kann Schnelligkeit, Effizienz und Innovationskraft der Start-ups vergabetechnisch genutzt werden?
- Ist fundiertes Know-how dann mit langjähriger Erfahrung zu belegen?
- Was bedeutet „geeignetes Unternehmen“?
MMag. Dr. Claus Casati, CASATI Rechtsanwalt
Carsten Klipstein, cosinex GmbH, GovTech GmbH
Jaqueline Matijevic, MSc, ÖBB Open Innovation
Emir Prcic, MBA, ANKÖ
Mag. Hubert Reisner, Bundesverwaltungsgericht
Dr. Thomas Ziniel, LL.M., BSc, Bundesministerium für Justiz
Moderation:
Mag. Alexandra Terzaki, TERZAKI & Partner GmbH
Dr. Stephan Heid, Heid & Partner Rechtsanwälte GmbH
12:30 Mittagspause
13:40 Neue Welle in der EU – Die neuesten Meldungen der EU-Kommission
EU setzt verstärkt auf Vergaberecht, um ihre Prioritäten zu verfolgen. Daraus ergeben sich neue Anforderungen an das Vergaberecht, insbesondere zum Klima- und Umweltschutz, zur sozialen Nachhaltigkeit, zur Stärkung der Innovation, zur Digitalisierung, zur Förderung von KMUs, zur Stärkung ihrer Sicherheit und Verfolgung ihrer Außenpolitik.
MMag. Dr. Claus Casati, Rechtsanwalt, CASATI Rechtsanwalt
14:10 Neue Welle – Entrepreneurship und Innovation, NFTrack - NFT Valuation Tool
- Bewertung von NFTs für den Target market: Gaming NFTs
Max Parkos
Isis-Marlene Zand
14:25 Neue Welle in der Rechtsprechung – Die neuesten Entscheidungen
- Übernahme einer Rahmenvereinbarung ohne Ausschreibung
- Ist ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zulässig?
- Wie sozial darf die Vergabe sein?
- Der Schutz von Know-how im Vergabeverfahren
- Zur Verpflichtung, einen notwendigen Subunternehmer auszutauschen
Mag. Hubert Reisner, Richter, Bundesverwaltungsgericht
15:00 Harte Fakten bei der Ausschreibungsabwicklung – Die Funktionale Ausschreibung als flexibles Instrument im Einkauf
- Rechtsrahmen des BVergG 2018
- Spannungsverhältnis mit Vergaberechtsgrundsätzen
- Praktische Anwendungsbereiche funktionaler Ausschreibungen
Dr. Ralf D. Pock, Rechtsanwalt & Geschäftsführer, Estermann Pock Rechtsanwälte GmbH
15:30 Kaffeepause
16:00 Harte Fakten bei der Ausschreibungsabwicklung – Bewertungsmethoden innovativ einsetzen: Welche Bedeutung kommt der Preisgewichtung zu?
- Zuschlagskriterien: Der Schlüssel für ein optimales Ausschreibungsergebnis
- Umsetzung nachhaltiger und langfristiger Beschaffungsziele
- Qualitätskriterien erfordern qualitative Bandbreite
- Vor- und Nachteile innovativer Bewertungsmethoden
- Tücken bei Gewichtung und Bewertung
- Bedeutung des Preises bei sparsamer, wirtschaftlicher und zweckmäßiger Beschaffung
MMag. Dr. Bernt Elsner, Geschäftsführer & Partner, CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH
16:30 Die neue Vergabekultur der Schweiz – Was kann die EU-Kommission davon lernen?
- Die gemeinsamen Megatrends des EU-Richtlinienrechts 2014 und des Schweizer Beschaffungsrechts 2019
- Was sind die Eigenheiten des neuen Schweizer Vergaberechts?
- Warum sind die Begriffe „Paradigmenwechsel“ und „Vergabekultur“ der Schlüssel zum Ganzen?
- In welchem Anreizsystem leben die öffentlichen EinkäuferInnen und wie können diese verändert werden?
- Was bedeutet das aus der Sicht der EU bzw. derjenigen eines EU-Mitgliedstaats?
Marc Steiner, Bundesverwaltungsgericht Schweiz
17:00 Neue Welle der Ausschreibungspraxis in Österreich – Interessante Beispiele aus der Finanzprokuratur
- Transparenz und Vorhersehbarkeit – Ausschreibungsinhalte am Beispiel von Haftungsübernahmen und Verkehrsdienstleistungen
- Change Management – Änderungsklauseln als Instrument der Flexibilität
- Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen – Dos and Don’ts
Dr. Stefan Mathias Ullreich, Leitender Prokuraturanwalt, Finanzprokuratur
17:30 Neue Welle bei der Markterkundung – Zukunftsperspektiven in der Marktrecherche
- Was kann die Markterkundung und was soll sie nicht?
- Herausforderungen für innovationsfördernde öffentliche Beschaffung
- Vorstellung der IÖB-Innovationsplattform anhand von IÖB-Challenges als strukturiertes Markterkundungsverfahren
- Handlungen zur Markterkundung sind keiner nachprüfenden Kontrolle zulässig – zu Recht?
Mag. Klaus Richter, Jurist – Fachbereich Recht, Bundesbeschaffung GmbH
Mag. Stefan Maier, Leiter – IÖB-Servicestelle, Bundesbeschaffung GmbH
18:00 Ende der Veranstaltung und Get-together