Stephan Winklbauer ist Experte für IT-Recht und Immobilienrecht. Im IT-Recht liegen die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit in den Bereichen Software, Outsourcing und IT-Projektvertragsrecht sowie Datenschutz, wo er seit mehr als 10 Jahren internationale und nationale Unternehmen bei der vertraglichen Strukturierung von IT-Vorhaben unterstützt. Zu seinen Mandanten zählen Software- und Technologieanbieter, sonstige IT- oder Dienstleistungsprovider wie auch Nutzer entsprechender Leistungen. Für diese gestaltet Stephan Winklbauer Verträge verschiedenster Art wie solche zum IT-Outsourcing oder zur Überlassung von Software. Hier vertritt er die Interessen seiner Mandanten bei der AGB-Gestaltung, auch im B2C-Bereich, bei der Verhandlung von individuellen Verträgen im B2B-Geschäft oder in Rechtsstreitigkeiten, wenn nötig vor Gericht. Er befasst sich außerdem mit Fragestellungen im Zusammenhang mit klassischen und agilen IT-Projekten, Projekt- und Kooperationsverträgen, Web- und App-basierten Geschäftsmodellen, Big Data und Digital Transformation, dem Schutz und der Lizenzierung von Software, Datenbanken, Schutzrechten sowie sonstigem Unternehmens-Know-how. Einen Schwerpunkt legt Stephan Winklbauer zudem auf die Beratung bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung. Hier berät er bei der rechtskonformen Ausgestaltung von Geschäftsprozessen und Vertragswerken. Stephan Winklbauer ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) sowie der International Technology Law Association (ITechLaw). Er publiziert regelmäßig zu Themen des IT-Rechts und hält Vorträge in diesem Bereich.