Aktuelle Pressemitteilung

Konferenz Datenschutz
27. – 28. Februar 2017
www.iir.at/datenschutz-rechtsabteilung-rb

Der Datenschutzbeauftragte – wenn einer alles können muss, dann er.

Vom Arbeits- zum Verfassungsrechtler, vom ITler zum Security-Spezialisten bis hin zum Betriebsrat, Europarechtsexperten und Mediator ist alles dabei. Denn um Datenschutz-compliant zu sein, hört es nicht bei der EU-Datenschutz-Grundverordnung auf. Das war nur eine Erkenntnis  bei der IIR Konferenz Datenschutz von 27. bis 28. Februar 2017 in Wien.

Datenschutz als Chance

„Mehr Schutz, mehr Rechte, mehr Pflichten“ – so in etwa könnte man die DSGVO zusammenfassen und so Dr. Michael M. Pachinger (Saxinger Chalupsky & Partner Rechtsanwälte GmbH) weiter: „Man muss/soll Datenschutz als Chance sehen!“. So weit so gut. Aber die harte Arbeit hat für die Unternehmen gerade erst begonnen und es ist noch ein weiter Weg, bis alle DSGVO-konform sind. Ja, am Ende ist es auch wichtig für den „guten Ruf“, die Reputation nach außen zum Kunden hin. Dessen sind sich alle bewusst: Eine ganzheitliche Datenschutzkultur bringt auch Transparenz und Klarheit nach innen und nach außen. Aber die Motivation kommt nicht zuletzt auch durch den massiv erhöhten Strafrahmen. Der Datenschutzbeauftragte ist, und das soll gesagt sein, beratend tätig, weisungsfrei und darf daher nicht zum Buhmann des Unternehmens werden. Die Letztverantwortung liegt noch immer beim Vorstand bzw. Geschäftsführer.

Einige Fragezeichen bei der Datenschutz-Grundverordnung

Auch wenn die Grundverordnung schon vieles klar definiert und die To-dos klar sind – siehe Kapitel 4 der DSGVO(!)  – so bleiben hier und dort noch einige Fragezeichen stehen: Wie wird das die Judikatur auslegen? Wann bin ich, gerade im internationalen Vertragswesen mit Drittländern, wirklich auf der (rechtlich einwandfreien) sicheren Seite? Wie sieht das Ganze ab Mai 2018 aus? Das Fazit auch von Christoph Wenin (REWE International AG) ist daher, man solle sich nicht treiben lassen, sondern auf der großen Welle des Datenschutzes mitsurfen.

Jahreskonferenz Datenschutz

Die 3. IIR Jahreskonferenz „Datenschutz“ fand parallel zur  15. IIR Jahreskonferenz „Die interne Rechtsabteilung“ von 27. bis 28. Februar 2017 im Arcotel Kaiserwasser statt. Beide Konferenzen boten eine ausgezeichnete Plattform offene Fragen zu diskutieren und Meinungen auszutauschen.
Die aktuellen Herausforderungen und Anforderungen des EU-weiten Datenschutzrechtes wurden mit Hilfe der Experten aufgezeigt und die To-dos identifiziert.

Impressionen zur Veranstaltung unter www.iir.at/datenschutz-rechtsabteilung-rb

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