Rückblick Recht & Compliance in Versicherungen

In der Fachkonferenz „Recht & Compliance in Versicherungen“ wurde der Schwerpunkt auf die IDD gelegt.

Obwohl sich die Startschuss der Anwendung auf Oktober 2018 verschoben hat und die Branche nun etwas aufatmen kann, ist ausruhen nicht angebracht. Es gibt noch einige Unklarheiten zu bereinigen und es gilt, die Unternehmen für die Umsetzung fit zu machen. Alles zielt darauf ab, den Vertrieb von Versicherungsprodukten für den Kunden transparenter zu gestalten, ihn umfassend zu informieren sowie Vergleichbarkeit der Versicherungsprodukte zu gewährleisten. Welche besonderen Regeln für unterschiedliche Produkte gelten, welche konkreten Vorgaben beim Online-Vertrieb zu berücksichtigen sind, welche Informationspflichten und Sonderbestimmungen einzuhalten sind – all diese Fragen wurden in den zwei Tagen intensiv beleuchtet und diskutiert.

Weitere Themen waren die Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung und des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes auf die Versicherungsunternehmen und die TeilnehmerInnen profitierten vom Austausch mit den ExpertInnen vor Ort.

Abgerundet wurde das Programm mit einem Update der FMA zu „Fit & Proper“, in welchem die Vergütungspolitik sowie die „richtige“ Besetzung der Schlüsselfunktionen näher beleuchtet wurden.

Dr. Felix Hörlsberger (DORDA Rechtsanwälte GmbH) übernahm beide Konferenztage den Vorsitz und führte durch das Programm

JUDr. Stanislava Saria, PhD (FMA) gab ein Update zur PRIIPs-Verordnung und klärte letzte Fragen vor der Umsetzung mit Jahresbeginn 2018.

Mag. Marguerita Sedrati-Müller, Bakk. (DORDA Rechtsanwälte GmbH) präsentierte den aktuellen Umsetzungsstand der IDD und die wesentlichen Änderungen auf nationaler gesetzlicher Ebene.

Mag. Elisabeth Schadler-Liebl (FMA) berichtete über die aktuellen Entwicklungen und praktischen Erfahrungen rund um das Thema „Fit & Proper“

Dr. Gerhard Kunnert (Bundeskanzleramt) machte die TeilnehmerInnen auf die Auswirkungen der Datenschutzgrundverordnung aufmerksam

Mag. Christoph Sterrer, CIFSRA (FMA) und Mag. René Pagger (Grazer Wechselseitige Versicherung AG) tauschten sich über die ersten Erfahrungen mit den Berichten SFCR und RSR aus und diskutierten, wo man für Verbesserungen ansetzen könnte

Frau Mag. Angelika Ploner (FMA) gab ein Update zur Geldwäsche-Verordnung und vertiefte insbesondere die geltenden Sorgfaltspflichten für Versicherungsunternehmen