Rückblick Spezialtag Nachhaltigkeitsrecht 2021

9. November 2021 | Renaissance Wien Hotel, Wien

Die rechtliche Umsetzung der Klimawende

imh gestaltete den ersten europaweiten Spezialtag zum Thema Nachhaltigkeitsrecht: Dieser fand am 9. November 2021 im Renaissance Wien Hotel statt.

Am 9. Juli 2021 hat sich Europa als erster Kontinent der Welt gesetzlich dazu verpflichtet, bis 2050 klimaneutral zu werden. Das normative Werkzeug, um dieses Ziel auch zu erreichen, heißt: Nachhaltigkeitsrecht.

In fachlicher Tiefe wurde unter der Leitung von RA Mag. Berthold Hofbauer (Heid und Partner Rechtsanwälte) und DDr. Markus Beham, LL.M. (Universität Passau) das Nachhaltigkeitsrecht – als Werkzeug zur Klimawende – hochkarätig aus verschiedensten Standpunkten beleuchtet. Ein Beitrag von Mag. Michaela Krömer zum Thema Klimaklagen zeigte, was schon jetzt umsetzbar ist bzw. dass Staat und Unternehmen richterlich zur Verantwortung gezogen werden können und werden. Die steigenden menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in der Wirtschaft spiegeln sich im Entwurf zum EU-Lieferkettengesetz wider: "Die Klagen werden kommen und das ist sicher", meinte Herr RA Mag. Martin Eckel von Taylor Wessing.

Die Ziele der EU sind ehrgeizig gesteckt, aber das braucht es, da wir die letzte Generation sind, die noch rechtzeitig gegen den Klimawandel und den Verlust biologischer Vielfalt vorgehen kann! "Österreich will bereits 2040 klimaneutral werden und bereits bis 2030 100 % sauberen Strom in und aus Österreich erreichen", so Staatssekretär Dr. Magnus Brunner, der im Dialog mit Herrn Prof. Dr. Martin Selmayr (EU Kommission) das Mehrebenen-System der Nachhaltigkeit vom Pariser Klimaschutzabkommen, dem EU Green Deal bis hin zum österreichischen Regierungsprogramm diskutierte.

Verzicht und dafür weniger mit mehr Qualität? Ein Wandel in der Gesellschaft und ein Umdenken sind in Zukunft jedenfalls gefragt. Ob Grüne Vergabe, das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz oder die Taxonomie Verordnung – die komplexen (nachhaltigkeitsrechtlichen) Mechanismen werden nur dann funktionieren, wenn die Gesellschaft auch mitzieht, sind sich Mag. Georg Rebernig (Geschäftsführer Umweltbundesamt) und Dr. Alexander Biach (Standortanwalt Wien) am Spezialtag Nachhaltigkeitsrecht einig.

Die Vorsitzenden RA Mag. Berthold Hofbauer (Heid und Partner Rechtsanwälte) und DDr. Markus Beham, LL.M. (Universität Passau)

Ein herzliches Dankeschön an die Vorsitzenden: Herr RA Mag. Berthold Hofbauer (Heid und Partner Rechtsanwälte) und Herr DDr. Markus Beham, LL.M. (Universität Passau)

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