09:00 – 12:30 Uhr
Zentrale Grundsätze und Richtlinien – Beihilfenrecht kompakt
EU-Rechtliche Grundlagen & Verfahren: Primärrechtliche Rechtsgrundlagen des EU-Beihilfenrechts
- Anwendungsbereich des EU-Beihilfenrechts
- Relevante Tatbestandsmerkmale für das Vorliegen einer Beihilfe
- Praktischer Umgang mit strittigen Punkten: Wirtschaftliche vs. Nichtwirtschaftliche Tätigkeiten
- Wann besteht ein Vorteil oder eine „Begünstigung“?
- Allgemeines Beihilfenverbot
- Welche Ausnahmen vom allgemeinen Beihilfenverbot gibt es?
- Durchführungsverbot
Verfahrensrechtliche Grundlagen
- Verfahrensverordnung
- Notifizierungsverfahren
- Rückforderung illegaler und inkompatibler Beihilfen durch die Europäische Kommission
Sekundärrechtliche Grundlagen
- Die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung
- Leitlinien, Unionsrahmen und Mitteilungen der Europäischen Kommission
Modernisierung des EU-Beihilfenrechts – Was ändert sich in der Praxis?
- Die Neuerungen kurz und knapp: Was steckt hinter der Überarbeitung des EU-Beihilfenrechts?
- Die Überarbeitung der AGVO 2023 und der De-Minimis-VO
- Ausblick: Beihilfenrecht post 2025?
EXKURS: Interaktion mit der EU-Kommission
- Mitgestaltung im Rahmen der Überarbeitung des EU-Beihilfenrechts
- Notifikation, Freistellungsmitteilungen gemäß Gruppenfreistellung AGVO
- Auskunftsersuchen der EK
- Ex-Post Jahresberichterstattung
- Beschwerden
EU-Beihilfenrechtliche Prüfungen und Ex-Post Monitoring
- Wann kommt es zu einer Prüfung durch die EU-Kommission?
- Stolpersteine und Lessons Learned: Ex-Post Monitoring durch die Kommission und Prüfung auf Grund von Beschwerden
- Worauf wird besonders geachtet?
Sibylle Summer, Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
12:30 – 13:30 Uhr: Mittagspause
13:30 – 17:00 Uhr (inklusive 30 Minuten Kaffeepause)
Prüfung & Finanzkontrolle
Europäische Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) und deren beihilfenrechtliche Einbettung
- EFRE, ESF+, ELER, EMFF und Kohäsionsfonds
- Zielsetzungen, Anwendungsbereiche und Kofinanzierungsprinzip
- Rechtsgrundlagen im Primär- und Sekundärrecht
Operative Umsetzung und Kontrolle
- Strategische und operationelle Programme
- Verwaltungsbehörden und Kontrollinstanzen in Österreich und der EU
- Prüfpflichten und Aufgaben der Kommission, EIB und des Rechnungshofs
Rückforderungen und Rechtssicherheit
- Voraussetzungen und Verfahren bei Rückforderungen
- Fallstricke bei nicht notifizierten oder zweckwidrigen Beihilfen
- Rechtsschutzmöglichkeiten und die Rolle nationaler Gerichte
Sonderfragen
- Beihilfen im Rahmen von Unternehmensverkäufen
- Insolvenzrechtliche Aspekte
- Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen
- Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen
Aktuelle Judikatur im EU-Beihilfenrecht
- von Fördermissbrauch bis zu verfahrensrechtlichen Themen
Peter Thyri, Thyri Traugott Lukaschek Rechtsanwälte GmbH
09:00 – 12:30 Uhr
Aus der Förderpraxis
Experten aus zentralen österreichischen Förderstellen präsentieren kurz und bündig den aktuellen Stand und beleuchten Grenzfälle, Graubereiche und Auslegungsspielräume des Beihilfenrechts sowie Neuregelungen folgender Schwerpunktthemen:
- De-Minimis
- AGVO
- F&E Förderungen
- Regionalförderungen
- KMU und Start-ups
Im Anschluss findet zu jedem Punkt eine Frage-Antwort- und Diskussionssession statt.
Questions & Answers
Nutzen Sie die Chance und senden Sie Ihre Fragen vorab an imh (daniela.christl@imh.at). Diese werden anonymisiert an unser Expertenteam weitergeleitet und im Rahmen der Vorträge beantwortet.
Christian Hopp, Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Florian Riess, Amt der NÖ Landesregierung
12:30 Uhr: Gemeinsames Mittagessen
Grundvoraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften sowie eine fünfjährige praktische Berufsausbildung. Im Rahmen dieser Ausbildung müssen mindestens sieben* Monate bei Gericht und mindestens drei Jahre in der Kanzlei einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes als Berufsanwärter verbracht werden. In dieser Zeit müssen vorgeschriebene Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von zumindest 42 Halbtagen absolviert werden.
(Quelle: www.rakwien.at)