09:00 – 13:00 Uhr (inkl. Kaffeepause)
Aktuelle EU Rechtsgrundlagen & Rechtsprechung der Unionsgerichte
Rechtliche Grundlagen: Ausnahmen, Verbote und Anwendungsbereich
- Relevante Tatbestandsmerkmale für das Vorliegen einer Beihilfe gem. Art 107 (1) AEUV
- Ausnahmen vom generellen Beihilfenverbot
- Anwendungsbereich des EU-Beihilfenrechts
- Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission
Aktualisierung der beihilferechtlichen Grundlagen
- Aktuelles aus dem EU-Beihilfenrecht (Novellen 2023: Allgemeine Gruppenfreistellungs-VO und De minimis VO; weitere geplante Novellierungen)
Beihilfenrechtliche Urteile und Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission, interessante Fälle
- Mitteilung zum Beihilfenbegriff (NoA)
Abgrenzung wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten – Rechtliche Absicherung – Praktische Unterscheidungsmerkmale – Prüfraster
Unionsrechtliche Rahmenbedingungen: Judikatur zur Unterscheidung wirtschaftlicher und nicht wirtschaftlicher Tätigkeiten
- Welche beihilfenrechtliche Auswirkung hat die Finanzierung wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Einrichtungen?
- Rechtliche Abgrenzung und Anforderungen der EU
Sibylle Summer
Stv. Ltr. Abt. II/4, Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET)
14:00 – 17:00 Uhr inkl. Kaffeepause
Fokus Forschungseinrichtungen
Beihilferecht für Forschungseinrichtungen
- Tätigkeiten von Forschungseinrichtungen aus beihilferechtlicher Sicht
- Die Forschungseinrichtung als Unternehmen: Beihilfeempfänger vs. Beihilfemittler
- Wirksame Zusammenarbeit vs. Auftragsforschung
- Die mittelbare Beihilfe: Wann erhält mein Partner einen Vorteil?
- Richtige Projekt- und Vertragsgestaltung, Umgang mit Projektergebnissen und Ergebnisverwertung
- Konsequenzen für das Rechnungswesen: Kosten- und Preiskalkulation, Umgang mit Erlösen
- Anwendungsbeispiele
Stefan Huber
Partner, CERHA HEMPEL Rechtsanwälte GmbH
17:00 Ende des 1. Seminartages
09:00 – 12:00 Uhr
Trennungsrechnung
Anforderungen – Inhalte – Rechnungswesen
Anforderung an die Trennungsrechnung
- Wann ist eine Trennungsrechnung iSd EU-Beihilferechts zu implementieren?
- Welche grundsätzlichen Anforderungen an eine Trennungsrechnung können dem EU-Beihilferecht entnommen werden?
- Ergeben sich diesbezüglich Ausnahmen?
Beihilferecht vs. Umsatzsteuerrecht
- Das Unternehmen / die wirtschaftliche Tätigkeit in Beihilferecht und Umsatzsteuerrecht
- Vorsteuerabzug und Fragen in der Praxis
Herausforderungen im Rechnungswesen
- Darstellung wirtschaftliche und nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten
- Ermittlung von Personalkosten, Consumables, Infrastrukturnutzung
- Ermittlung der Gemeinkostenumlage /-zuschläge
- Ausschluss der Quersubventionierung: Marktpreis, Vollkosten und Grenzkosten
Reinhard Schwarz
Geschäftsführer MOORE SKZ Wirtschaftsprüfung Steuerberatung GmbH
Markus Burgsteiner
MOORE SKZ Wirtschaftsprüfung Steuerberatung GmbH
13:00 – 17:00 Uhr
Kontrolle der Trennungsrechnung durch den Fördergeber
Aktueller Prüfmaßstab der Förderstellen und Prüfinstanzen bei EU-kofinanzierten Projekten
- Voraussetzungen und Anforderungen an eine Trennungsrechnung bei der Vergabe von EFRE-Förderungen
- Darstellung der Finanzierung als zentrale Komponente (Abgrenzung zu Liquidität, Eigenmitteln, Basisfinanzierung, Globalbudgets etc.)
- Systemprüfung: Finanzielle Sicherheit durch Nachweis und Prüfung der Trennungsrechnung vor Projektbeginn
- Vorhabensprüfung: Ausschluss unzulässiger Quersubventionierung/Überfinanzierung nach der Projektdurchführung
- Konkrete Anwendungsfälle bei Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Zusammenfassung & Best-practices
Erarbeiten Sie anhand praktischer Übungsfälle Lösungsansätze für die beihilfenkonforme Abwicklung speziell im F&E&I Bereich.
Praktische Übung zu Abgrenzungsfragen
- Praktische Unterscheidungsmerkmale wirtschaftlicher und nicht-wirtschaftlicher Tätigkeiten
- Quantitative und qualitative Prüfkriterien: 20% Schwelle
Praktische Übung zur Trennungsrechnung
- Gliederung und Aufbau einer Trennungsrechnung
Christian Gnatzy
Prokurist, Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds (KWF)
17:00 Ende des 2. Seminartages
Gestalten Sie das Seminar nach Ihren Bedürfnissen. Schicken Sie uns einfach Ihre Fragen vorab an gabrijela.popovic@imh.at. Wir leiten diese anonymisiert an unsere Vortragenden weiter, die direkt vor Ort auf Ihre Anliegen eingehen werden.
Grundvoraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften sowie eine fünfjährige praktische Berufsausbildung. Im Rahmen dieser Ausbildung müssen mindestens sieben Monate bei Gericht und mindestens drei Jahre in der Kanzlei einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwaltes als Berufsanwärter:in verbracht werden.
In dieser Zeit müssen vorgeschriebene Ausbildungsveranstaltungen im Ausmaß von zumindest 42 Halbtagen absolviert werden. (Quelle: www.rakwien.at)